Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Bandscheibenvorfall legitimiert Reiseabsage

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Wer unter einem Bandscheibenvorfall leidet und somit seinen Urlaub absagen muss, bei dem liegt eine unerwartet schwere Erkrankung vor. Dadurch ist die Absage einer Reise rechtens, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz. Somit muss in diesem Fall die Reiserücktrittskostenversicherung die Stornokosten erstatten. Dies gelte auch, wenn dieser Urlauber schon zuvor unter Rückenschmerzen litt, hieß es weiter.

Bei dem verhandelten Fall buchte ein unter starken Rückenschmerzen leidender Mann eine Rundreise durch Argentinien und Chile. Ein Orthopäde stellte keinen Schaden an der Wirbelsäule fest. Erst nachdem der Mann gebucht hatte, wurde der Bandscheibenvorfall durch einen Spezialisten erkannt. Es folgte eine Operation und eine Stornierung der Reise nach Südamerika. Die Reiserücktrittskostenversicherung lehnte die Übernahme der Stornokosten in Höhe von 7.606 Euro für den Mann und dessen Frau ab. Zur Begründung hieß es, die Erkrankung kannte der Mann schon bei der Buchung. Dieser Argumentation folgte das OLG Koblenz aber nicht. Vielmehr sei ein Bandscheibenvorfall eine unerwartet schwere Erkrankung, bei der die Versicherung zahlen müsse.

(OLG Koblenz, Urteil v. 22.11.2010, Az.: 10 U 613/09)

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen: