Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Bei All-inclusive sind Getränke inklusive

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Eine Urlauberin hatte eine All-inclusive-Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate gebucht. Die Getränke im Hotel musste sie aber extra bezahlen. Dagegen reichte sie beim Amtsgericht Charlottenburg Klage ein.

Den Urlaub genießen und dabei nicht ans Bezahlen denken: Mit All-inclusive-Reisen kann man nach Lust und Laune schlemmen und trinken, ohne den Geldbeutel an der Theke zücken zu müssen. Das hatte eigentlich auch eine Urlauberin vor, die ein All-inclusive Angebot in den Vereinigten Arabischen Emiraten gebucht hatte.

Für Getränke extra bezahlen

Wasser, Erfrischungsgetränke, Bier, Wein, Kaffee und Tee sollten im Hauptrestaurant und an der Poolbar beim All-inclusive inbegriffen sein. Aber daraus wurde nichts. Vor Ort musste sie die Getränke doch extra bezahlen. Wieder daheim, zog sie deshalb vor Gericht. Sie forderte eine Reisepreisminderung und Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.

Minderung des Reisepreises

Das Amtsgericht Charlottenburg sprach der Urlauberin eine Minderung des Reisepreises wegen der extra zu bezahlenden Getränke zu. Da in den ersten vier Tagen alle Getränke extra bezahlt werden mussten, stand ihr für diesen Zeitraum eine Reisepreisminderung von zehn Prozent zu. Für die Folgetage veranschlagte der Richter sieben Prozent, weil es dann wenigstens zwei Getränke zum Mittag- und Abendessen gab.

Kein Schadenersatzanspruch

Einen zusätzlichen Schadenersatzanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gemäß § 651f Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wurde der Urlauberin aber nicht zugestanden. Dafür war nach Ansicht des Charlottenburger Richters der Urlaub durch die Bezahlpflicht nicht gravierend genug beeinträchtigt worden. Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung liegt ein Mangel vor, der einen Schadenersatzanspruch begründet.

(AG Charlottenburg, Urteil v. 16.07.2012, Az.: 233 C 165/10)

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

Artikel teilen: