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Betriebsrente nie eingefordert: haben Erben Anspruch?

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Mitunter kommt es vor, dass ein Anspruchsberechtigter eine ihm eigentlich zustehende Betriebsrente vergisst. Das kann vor allem dann passieren, wenn der Arbeitnehmer in seinem Arbeitsleben häufiger den Arbeitgeber gewechselt hat. Was aber passiert, wenn der Anspruchsberechtigte verstirbt, ohne die Betriebsrente jemals eingefordert zu haben? Gehen seine Ansprüche dann auf die Erben über? Die Chancen dafür stehen durchaus gut. Das zeigt ein Vergleich am Arbeitsgericht Hannover aus dem Jahr 2020, im Zuge dessen eine Erbengemeinschaft den vollständigen geforderten Betrag von der Kasse, abzgl. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, erhielt.

Betriebsrente vergessen

Der Erblasser hatte über mehrere Jahre für einen großen Computerhersteller gearbeitet. Dort wurde ihm in den 1970ern eine erhebliche Betriebsrente durch die Unterstützungskasse zugesichert. 1994 wechselte er dann den Arbeitgeber. Sein Rentenanspruch aus der Betriebsrente betrug zum Zeitpunkt des Wechsels 21.475,02 DM pro Jahr (also ca. 10.980 Euro). Doch die erworbenen Rentenansprüche hatte er bei Rentenantritt vergessen und somit nie eingefordert.

Nach seinem Tod im Jahr 2018 entdeckten seine Erben die Unterlagen zur Betriebsrente der Unterstützungskasse und stellten hierzu Nachforschungen an. Als klar war, dass der Verstorbene seine Rentenansprüche aus der Betriebsrente nie geltend gemacht hatte, versuchte die Erbengemeinschaft nun ihrerseits, das Geld einzufordern. Die Kasse lehnte die Zahlung aber ab.

Verfahren am Amtsgericht Hannover

Der Fall kam schließlich vor das Arbeitsgericht Hannover (Az. 9 CA 276/18). 2020 wurde der Rechtsstreit dann mit einem Vergleich beigelegt. Die Kasse zahlte der Erbengemeinschaft den vollen vor Gericht geforderten Betrag. Die Verjährungsfristen waren nur teilweise abgelaufen, sodass die Betriebsrente noch für einen Zeitraum von insgesamt drei Jahren geltend gemacht werden konnte. Den Erben wurde der vollständige Betrag in Höhe von 32.940 Euro abzgl. Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt.

Obwohl das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hannover nicht mit einem Urteil endete, kommt der Vergleich einem Sieg für die Erben gleich. Dem Vergleich war ein richterlicher Hinweis vorausgegangen, demzufolge die Erfolgsaussichten der Erbengemeinschaft durchaus gutstünden. Das unterstreicht auch die Höhe der Vergleichssumme, die exakt dem von der Erbengemeinschaft geforderten Betrag entspricht.

Mit einem Sieg der Erben vor Gericht wäre also, laut richterlichem Hinweis, durchaus zu rechnen gewesen. Die Grundlage dafür bietet Paragraph 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die Gesamtrechtsnachfolge im Erbfall regelt. Darin heißt es, dass mit dem Tod eines Erblassers sein Vermögen als Ganzes auf die Erben übergeht und diese folglich in alle Rechte und Pflichten des Erblassers eintreten.

Befinden Sie sich im Rahmen eines Erbfalles in einer vergleichbaren Situation? Dann steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne beratend zur Seite. Wir prüfen Ihre Ansprüche und kämpfen dafür, diese für Sie durchzusetzen. Gerne beraten wir Sie bei einem kostenlosen Erstgespräch eingehend zu Ihrem Fall.



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