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Betriebsvereinbarung rechtssicher kündigen

  • 3 Minuten Lesezeit
Betriebsvereinbarung rechtssicher kündigen

Eine Betriebsvereinbarung ist eine betriebliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die die Rechte und Pflichten beider Parteien sowie verbindliche Regelungen für den Betrieb festhält – gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Betriebsvereinbarung kündigen – geht das?

Ja, Arbeitgeber oder Betriebsrat können Betriebsvereinbarungen kündigen. Damit trotz Kündigung nicht weiterhin Bestimmungen der Betriebsvereinbarung wirksam bleiben, sollten Arbeitgeber diesen Schritt gemeinsam mit einem Anwalt planen. Finden Sie jetzt einen Anwalt für Arbeitsrecht!

Muss man eine Betriebsvereinbarung schriftlich kündigen? 

Aus Gründen der Beweissicherung und der Rechtssicherheit empfiehlt es sich immer, die Betriebsvereinbarung in schriftlicher Form zu kündigen, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist. In manchen Fällen sieht die Betriebsvereinbarung auch ausdrücklich eine Kündigung in Schriftform vor. Die Vertragsseite, die die Kündigung ausspricht, muss im Übrigen keinen Grund für die Kündigung nennen. 

Betriebsvereinbarung kündigen: Muster


Betriebsrat des Unternehmens 

Musterstraße 1 

45678 Musterhausen 


An die Geschäftsleitung  

Ort, Datum 

  

Kündigung der Betriebsvereinbarung  

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom …...... beschlossen, die geltende Betriebsvereinbarung zu kündigen. 

Wir kündigen die Betriebsvereinbarung hiermit zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Da keine ausdrückliche Vereinbarung über die Kündigungsfrist getroffen wurde, beträgt diese gemäß § 77 Abs. 5 BetrVG drei Monate. 

Der Betriebsrat ist selbstverständlich zu Gesprächen und zu Verhandlungen über eine neue Betriebsvereinbarung bereit.  

Mit freundlichen Grüßen 

_________________________ 

(Betriebsratsvorsitzende/r)  

Betriebsvereinbarung ordentlich kündigen

Betriebsvereinbarungen können, sollte vertraglich nichts anderes vereinbart worden sein, mit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden (§ 77 Abs. 5 BetrVG). Dies gilt sowohl für freiwillig beschlossene Betriebsvereinbarungen als auch für solche, deren Beschluss erzwingbar ist. Betriebsvereinbarungen enthalten sogenannte harte und weiche Themen zur Mitbestimmung. Erzwingen können Betriebsrat oder Arbeitgeber eine Vereinbarung dann, wenn sie harte Mitbestimmungsthemen regelt. Beispiele für solche Themen sind Arbeitszeit oder betriebliche Lohn- und Urlaubsgestaltung (§ 87 Abs. 1 BetrVG). Arbeitgeber und Betriebsrat können vertraglich auch eine kürzere oder längere Kündigungsfrist als drei Monate vereinbaren. Extreme Abweichungen von der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist von drei Monaten müssen jedoch sachlich begründet und gerechtfertigt sein. 

Betriebsvereinbarung fristlos kündigen

Betriebsvereinbarungen können in Ausnahmefällen auch fristlos gekündigt werden, wenn besonders schwerwiegende Gründe vorliegen und es einer Vertragspartei nicht zugemutet werden kann, die normale Kündigungsfrist abzuwarten. Dies kommt aufgrund der strengen Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung jedoch selten vor.  

Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung

Eine Teilkündigung der Betriebsvereinbarung ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahme: Die teilweise Kündigung der Betriebsvereinbarung ist möglich, falls dies in der Betriebsvereinbarung selbst festgelegt ist oder falls sich die teilweise Kündigung auf einen Bereich bezieht, der eigenständig und unabhängig von anderen Bereichen geregelt werden könnte.  

Änderungskündigung einer Betriebsvereinbarung

Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Änderungskündigung. Man schlägt der anderen Vertragspartei im Rahmen der Kündigung vor, die Betriebsvereinbarung nach Ablauf der Kündigungsfrist zu anderen Bedingungen fortzuführen. Eine Änderungskündigung muss immer schriftlich erfolgen. Daneben kann eine Betriebsvereinbarung auch mithilfe eines Aufhebungsvertrags beendet werden, falls sich Arbeitgeber und Betriebsrat einig werden. 

Betriebsvereinbarung kündigen: Folgen

Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart und von beiden Seiten unterzeichnet. Sie kann Regelungen zu fast allen Aspekten im Betrieb enthalten. Ausgenommen sind nur Vereinbarungen, die Arbeitsentgelte oder tarifvertraglich bereits festgelegte Arbeitsbedingungen betreffen. Eine Kündigung kann das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat negativ beeinflussen und sollte gut überlegt sein. Umso wichtiger ist es, dass die Kündigung rechtlich einwandfrei abläuft.

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Auch kann es vorkommen, dass Bestimmungen der Betriebsvereinbarung trotz Kündigung weiterhin nachwirken und ihre Gültigkeit behalten. Dies ist bei erzwingbaren Betriebsvereinbarungen der Fall: Deren Regelungen bleiben so lange gültig, bis eine neue Vereinbarung beschlossen wird und die alten Regelungen ersetzt.

Sie möchten eine Betriebsvereinbarung kündigen oder prüfen lassen, ob die Kündigung wirksam ist? Finden Sie jetzt einen Anwalt für Arbeitsrecht, indem Sie unsere praktische Suche nutzen!

Sonderfall: Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersvorsorge

Betriebsvereinbarungen, die Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge beinhalten, können nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Hierbei muss in der Regel der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes erfüllt sein. 

(THH) 

Foto(s): ©Adobe Stock/lordn

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