Bußgeldverfahren – relatives Maß ist für Vorsatz entscheidend

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Im Bußgeldkatalog sind für bestimmte Verstöße Geldbußen, Fahrverbote und die entsprechenden  im FAER einzutragenden Punkte geregelt.

Die für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden und Amtsgerichte verhängen jedoch bisweilen höhere Bußgelder, wenn von einer Vorsatztat ausgegangen wird.

Wann liegt eine Vorsatztat bei Bußgeldern vor ?

Für die Frage, ob die Geschwindigkeitsübertretung (bereits) so eklatant ist, dass sie dem Betroffenen nicht verborgen geblieben sein kann, ist nach der neueren Rechtsprechung, nicht auf das absolute, sondern auf das relative Maß der Überschreitung, mithin auf das Verhältnis zwischen der gefahrenen und der vorgeschriebenen Geschwindigkeit abzustellen (OLG Zweibrücken vom 14.04.2020, Az: 1 OWi 2 SsBs 8/20, 1 OWi 2 Ss Bs 8/20 ). Der Senat des OLG Zweibrücken führt in der Entscheidung vom 14.04.2020 aus:

„Seine Überzeugung, dass der Betroffene bewusst schneller als die von ihm wahrgenommene zulässige Höchstgeschwindigkeit gefahren ist, hat das Amtsgericht mit der Überlegung begründet, eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung, die außerorts „ab einer Überschreitung um mindestens 40 km/h anzunehmen“ sei, sei dafür ein „beweiskräftiges Indiz“ (UA S. 6). Ein solcher Erfahrungssatz existiert nach Auffassung des Senats nicht. Dies entzieht der Annahme eines vorsätzlichen Verhaltens die Grundlage.“

Somit ist die Frage, ob die Geschwindigkeitsübertretung (bereits) so eklatant ist, dass sie dem Betroffenen nicht verborgen geblieben sein kann, nach der neueren Rechtsprechung, nicht auf das absolute, sondern auf das relative Maß der Überschreitung, mithin auf das Verhältnis zwischen der gefahrenen und der vorgeschriebenen Geschwindigkeit abzustellen (so auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.11.2016 – 2 SsOWi 161/16 (89/16).

 Vorsätzliches Fahren steht desto eher im Raume, je höher die prozentuale Überschreitung ausfällt, da sie dann vom Kraftfahrer eher zur Kenntnis genommen wird.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen ist im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialiert. Er verfügt über fast 20 Jahre an Erfahrungen im Verkehrsrecht und kennt die Rechtsprechung insbesondere durch ständige Verteidigung an den Bußgeldgerichten in  Baden-Württemberg und Bayern persönlich. Betroffene können eine kostnfreie Ersteinschätzung per Telefon oder e-mail in Anspruch nehmen.

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