Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co KG - Erfolgreiche Rückabwicklung trotz Kündigung durchgesetzt

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Rechtsanwalt Christian Fiehl konnte vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth die Rückabwicklung der Beteiligung unserer Mandanten an dem Capital Garantiefonds 02 erreichen. Die Kläger nahmen den freien Anlageberater auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals Zug-Zug gegen Abtretung der Rechte an der Beteiligung in Anspruch. Unsere Mandanten hatten ca. 10.000,00 Euro in die Beteiligung investiert, allerdings nur ca. 1.700,00 Euro an Ausschüttungen erhalten, wobei die Zahlungen des Fonds zuletzt gänzlich ausblieben.

Der Fonds war den Klägern mit dem Hinweis verkauft worden, es handele sich um eine Beteiligung mit Kapitalgarantie durch den Einlagensicherungsfonds der Banken. Dieser Hinweis erwies sich als grundlegend falsch. Der Einlagensicherungsfonds sichert nämlich gerade nicht Investitionen in unternehmerische Beteiligungen, sondern Guthaben auf Bankkonten. Rechtsanwalt Fiehl nahm daher nun den Anlageberater für die Mandanten auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch, weil er diesen Umstand falsch dargestellt hatte. Darauf ob dies vorsätzlich oder fahrlässig geschah, kam es nicht an. Die Gegensseite wandte ein, dass die Beteiligung durch die Kläger während der Laufzeit des Fonds gekündigt worden war und daher der Beklagte eine gekündigte Beteiligung erhalten sollte, die in seinen Augen wertlos und ohne Perspektive sei. Dieses Argument konnte sich jedoch nicht durchsetzen, da der Anlageberater als Schädiger keinen Anspruch darauf hat einen vitalen Unternehmensanteil zu erhalten, sondern nur auf das was der Anleger infolge der Falschberatung erhalten hat.

Nachdem das Landgericht in einem richterlichen Hinweis auf das unbestrittene Vorliegen einer Pflichtverletzung hingewiesen hatte und die Argumente von Rechtsanwalt Fiehl bestätigte konnte es schließlich zu einer reibungslosen Rückabwicklung der Anlage kommen.

Rechtsanwalt Christian Fiehl LLM

Zimmermann König Kollegen Rechtsanwälte



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