Corona – Darf ein Anwalt aufgesucht werden, wenn Ausgangsbeschränkungen bestehen ?

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Bund und Länder haben bis Mitte Februar 2021 eine weitere Verlängerung vereinbart. Von einer einheitlichen Umsetzung ist aber nicht auszugehen, wie nach der Konferenz von einzelnen Ländern zu hören ist.

Die Bundesländer haben für Verstöße gegen Corona-Verordnungen bereits zu Beginn Bußgelder erlassen. Unter Umständen sind auch Geld- und Freiheitsstrafen möglich.

Die Verunsicherung bei den Betroffenen, ob das Bußgeld gerechtfertigt ist, wird nicht geringer, sondern steigt eher an. Die ständigen Änderungen und gelten grundsätzlich nur in einem bestimmten Zeitraum.

Darf ich aufgrund der Ausgangsbeschränkungen einen Anwalt aufsuchen ?

Nach Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen besteht bereits Unsicherheit darüber, ob aufgrund der in manchen Ländern geltenden Ausgangsbeschränkungen überhaupt ein persönlicher Besuch in der Anwaltskanzlei oder bei Gericht zulässig sei. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat dies bereits am 22.03.2020 (www.brak.de faqAusgangssperre) ausdrücklich bestätigt: Alle bisherigen Regelungen nehmen den Weg zur Arbeit und die meisten beruflichen Tätigkeiten (dazu gehört bisher auch die Rechtsanwaltstätigkeit) von der Ausgangssperre aus. Die teilweise landesweit geltenden Regelungen verbieten weder der Weg zur Arbeit noch beinhalten sie generelle Berufsausübungsverbote. Daher ist grundsätzlich die berufliche Tätigkeit nicht eingeschränkt. Dies kann allerdings nach Auskunft der BRAK in einzelnen, besonders betroffenen, Kommunen anders sein.

Was kann der vom Bußgeld Betroffene unternehmen ?

Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids ist schriftlich Einspruch einzulegen. Dies gilt auch in Gebieten, in welchen eine Ausgangssperre besteht.

Soweit das Gericht das persönliche Erscheinen eines Betroffenen angeordnet hat, muss er selbstverständlich auch zu Gerichtsverhandlungen erscheinen.

Die Anwaltskanzlei Steffgen hat sich ua. auf die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen spezialisiert. Betroffene können sich in einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch informieren.

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