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Drogentest: Wann darf er verordnet werden und wie wird er durchgeführt?

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Drogentest: Wann darf er verordnet werden und wie wird er durchgeführt?

Drogentests sind ein sensibles Thema, das in verschiedenen Lebensbereichen rechtliche Implikationen hat. Sei es am Arbeitsplatz, in der Medizin oder im Rahmen der Fahrtüchtigkeitsprüfungen – die Durchführung eines Drogentests kann vielfältige Gründe haben und ebenso unterschiedliche Formen annehmen.

In diesem Ratgeber erhalten Sie ein grundlegendes Verständnis für Drogentests, insbesondere die verschiedenen Testmethoden und darüber, was zu tun ist, falls ein Drogentest positiv ausfällt, obwohl keine Drogen konsumiert wurden. Insgesamt lässt sich festhalten, dass der Test auf Drogen ein komplexes Thema mit vielen rechtlichen Facetten ist. 

Was ist ein Drogentest?  

Ein Drogentest ist ein Verfahren, mit dem festgestellt werden kann, ob eine Person bestimmte Substanzen oder deren Abbauprodukte im Körper hat. Diese Tests können auf verschiedene Substanzen einschließlich illegaler Drogen und Medikamente prüfen. Die gängigsten Methoden für Drogentests sind Urin-, Haar-, Speichel- und Bluttests. Jede Methode hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile bezüglich der Nachweiszeit und der Genauigkeit. 

Drogenschnelltests oder Drogenscreenings sind vereinfachte Formen des Drogentests, bei denen schnell und unkompliziert auf den Konsum und bestimmte Substanzen getestet wird. Diese Tests sind jedoch oft nicht so zuverlässig wie ausführlichere Analysen. 

Welche Arten von Drogentests gibt es? 

Urintest 

Urintests sind die am häufigsten durchgeführten Drogentests, da sie nicht invasiv sind und Drogenkonsum über einige Tage bis Wochen nachweisen können. Mit dem Urintest wird die Zusammensetzung des Urins überprüft, sodass verschiedene Substanzen im Urin nachgewiesen werden können. 

Bluttest 

Bluttests bieten die genauesten Ergebnisse. Nachteilig ist, dass es sich um eine invasive Methode handelt. Die Durchführung von Blutentnahmen darf vom Arzt nur an entsprechend qualifizierte Mitarbeiter delegiert werden, wobei der Arzt die Verantwortung für die Blutentnahme trägt.  

Wischtest 

Bei diesem Drogenschnelltest wird mithilfe eines Teststreifens Schweiß vom Körper abgenommen. Wurden Drogen konsumiert, verfärbt sich der Streifen je nach Droge entsprechend. Das Ergebnis ist bereits nach wenigen Minuten sichtbar. Einige Substanzen können damit bis zu neun Wochen nachgewiesen werden. Im Vergleich zu Urin- und Bluttests ist diese Testmethode jedoch ungenau, weshalb sie vor Gericht nicht als Beweismittel zulässig ist. 

Speicheltest 

Speicheltests sind für den Nachweis von Drogenkonsum innerhalb der letzten Stunden bis einiger Tage geeignet. Diese Nachweisgrenzen sind für verschiedene Drogen zum Teil sehr unterschiedlich, THC ist im Speichel z. B. bis zu zehn Stunden nach dem Konsum nachweisbar, Ecstasy hingegen bis zu 24 Stunden nach dem Konsum.  

Haartest 

Haartests können Drogenkonsum über einen längeren Zeitraum belegen, oft bis zu 90 Tage. Allerdings müssen mindestens zwei Wochen seit dem Drogenkonsum vergangen sein, damit dieser durch eine Haarprobe nachweisbar wird. Die Auflistung zeigt, dass die Detektionsgrenzen von Drogen bei einem Haartest am längsten sind und mithin noch viele Monate nach dem Konsum ein Nachweis möglich ist. 

Drogentest: Kosten 

Die Kosten für einen Drogentest variieren je nach Methode und Anbieter. Urintests sind in der Regel am günstigsten, während Haartests und Bluttests teurer sind. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn der Drogentest medizinisch indiziert ist, also vor allem im Rahmen von Substitutionstherapien Suchterkrankter. 

In welchen Bereichen werden Drogentests angewendet? 

Drogentest beim Arbeitgeber 

In Deutschland dürfen Arbeitgeber unter bestimmten Umständen Drogentests bei Mitarbeitern durchführen, z. B. wenn die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet sein könnte. Zu beachten ist allerdings, dass Drogentests (und Alkoholtests) grundsätzlich nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig sind. Ein Zwang zu einem Drogentest ist nicht zulässig. Dies folgt aus dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Absatz 1 i. V. m. Art. 1 Grundgesetz).  

Gleiches gilt für Blutuntersuchungen am Arbeitsplatz zur Feststellung, ob Drogen konsumiert wurden oder eine Drogenabhängigkeit besteht. So hat bereits das Bundesarbeitsgericht im Jahr 1999 festgestellt, dass ein Arbeitnehmer in der Regel nicht verpflichtet ist, im laufenden Arbeitsverhältnis routinemäßigen Blutuntersuchungen zur Klärung, ob er alkohol- oder drogenabhängig ist, zuzustimmen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. 8. 1999, Aktenzeichen: 2 AZR 55/99). 

Liegt allerdings arbeitgeberseitig ein begründeter Verdacht auf eine Drogenabhängigkeit oder einen Drogenkonsum vor, kann dies im Einzelfall eine Abmahnung und in gravierenden Fällen eine Verdachtskündigung rechtfertigen. Entsprechend hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall die arbeitgeberseitige Kündigung eines Berufskraftfahrers auch ohne vorherige Abmahnung als zulässig angesehen.  

In dem streitgegenständlichen Fall nahm der Kläger am Wochenende Amphetamin und Methamphetamin („Crystal Meth“) und wurde am darauf folgenden Dienstag nach Beendigung seiner Arbeit bei einer Fahrt mit seinem privaten PKW von der Polizei kontrolliert. Der durchgeführte Drogenwischtest als auch die Blutuntersuchungen ergaben, dass der Arbeitnehmer Amphetamin und Methamphetamin konsumiert hatte.  

Das Bundesarbeitsgericht hat die anschließende außerordentliche Kündigung als gerechtfertigt angesehen, auch wenn nicht feststand, dass die Fahrtüchtigkeit des Arbeitnehmers bei von ihm durchgeführten Fahrten während der Arbeitszeit konkret beeinträchtigt war. Das Bundesarbeitsgericht begründete seine Ansicht damit, dass bei einem Berufskraftfahrer die Gefährdung der Fahrtüchtigkeit durch den Drogenmissbrauch vor Fahrtantritt bereits eine gravierende Pflichtverletzung begründet, die eine vorherige Abmahnung entbehrlich macht (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2016, Aktenzeichen: 6 AZR 471/15). 

Drogentest beim Arzt 

Ärzte können Drogentests aus medizinischen Gründen durchführen, beispielsweise wenn der Verdacht auf Drogenmissbrauch bei Vergiftung im Bereich der Notfallmedizin besteht oder zur Überwachung einer bestehenden Suchttherapie. Drogentests werden zudem durchgeführt, um mögliche Wechselwirkungen zwischen Drogen und Medikamenten auszuschließen oder um die Ursache von unklaren Beschwerden zu ermitteln.  

Drogentest für Führerschein 

In begründeten Fällen kann für die Erteilung, Verlängerung oder Wiedererteilung – nach vorheriger Entziehung – ein Drogentest durch die Fahrerlaubnisbehörde verlangt werden. So sieht z. B. § 20 Absatz 2 der Fahrerlaubnisverordnung vor, dass für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden kann. Teil dieser Untersuchung können Drogentests oder Drogenscreenings sein. 

Drogentest ist positiv, obwohl nichts genommen wurde 

Ein positiver Drogentest, obwohl keine Drogen konsumiert wurden, kann verschiedene Ursachen haben, wie z. B. die Einnahme bestimmter Medikamente oder Nahrungs(ergänzungs)mittel. In solchen Fällen ist es wichtig, den Drogentest anzufechten und eine Bestätigungsanalyse durchführen zu lassen. 

Drogentest verweigern 

Die Konsequenzen einer Verweigerung eines Drogentests hängen davon ab, in welchem Zusammenhang der Drogentest angeordnet beziehungsweise durchgeführt wurde. Bei einem vom Arbeitgeber angeordneten Test kann die Verweigerung in begründeten Fällen zu arbeitsrechtlichen Folgen wie einer Abmahnung oder in gravierenden Fällen sogar zu einer Verdachtskündigung führen. In Fahrerlaubnissachen kann die Verweigerung dazu führen, dass keine Fahrerlaubnis erteilt wird.

Foto(s): ©Adobe Stock/AKA-RA

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