Coronavirus – Stornierung von Pauschalreisen

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Keine Tag ohne neue Corona-Nachrichten. Das Coronavirus breitet sich nicht nur in Deutschland, sondern gerade auch in zahlreichen Reiseländern aus. Deutschland hat zwischenzeitlich seine Grenzen geschlossen. Das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen ausgesprochen.

Aber besteht damit auch ein Stornierungsrecht für den Reisenden?

In der Vergangenheit sind Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes von den Gerichten regelmäßig als Entscheidungshilfe für die Einordnung der Lage vor Ort angesehen worden. Die Rechtsprechung sieht eine Reisewarnung als starkes Indiz für ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis an. 

Überträgt man diese Rechtsprechung, dürfen Sie aufgrund der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen des Coronavirus kurz bevorstehende Pauschalreisen ins Ausland kostenlos stornieren. 

Für das Inland gilt, dass das Bundesgesundheitsministerium pauschal von Reisen innerhalb Deutschlands abrät. In verschiedenen Bundesländern ist der Hotelbetrieb bereits geschlossen worden.

Hinzu kommt, dass einzelne Reiseländer die Grenzen geschlossen haben. Derzeit dürfen Sie ohne besonderen Grund selbst in einzelne Länder der Europäischen Union nicht mehr einreisen. 

Die Reisefreiheit ist ausdrücklich eingeschränkt worden. Dies gilt beispielsweise für Reisen nach Österreich, in die Schweiz, nach Frankreich, Luxemburg oder Dänemark. Einzelne Länder haben zudem erhebliche Einreisebeschränkungen erlassen. Die Einreisebestimmungen zahlreicher Länder ändern sich dynamisch.

Aus diesem Grund dürften viele Reisenden, zumindest dann, wenn sie nach deutschem Recht gebucht haben, Geld bei einer Stornierung einer bevorstehenden Pauschalreise zurück erhalten.

Wichtig ist, dass derzeit eine kostenfreie Stornierung der gesamten Pauschalreise nur bei „kurz“ bevorstehenden Pauschalreisen ins Ausland möglich ist. 

Der Hintergrund ist, dass auch die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes regelmäßig aktualisiert werden. Eine heutige Reisewarnung kann beispielsweise in einem halben Jahr obsolet sein. 

Deshalb wird eine kostenlose Stornierung von Reisen, die erst in einigen Wochen oder Monaten stattfinden sollen, nicht möglich sein. Hier geltend die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. 

Entscheidend ist es deshalb, verlässlich einschätzen zu können, ob zum Zeitpunkt der Reise die unabwendbaren, außergewöhnlichen Umstände vorliegen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit davon zum Zeitpunkt der Stornierung ausgegangen werden kann. 

Die Ausbreitung des Coronavirus ist ein unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstand, der eine Pauschalreise erheblich beeinträchtigt. Ist also der Zielort betroffen und liegt eine Reisewarnung vor, können Sie kostenfrei zurücktreten.

Wenn aber aufgrund der Sorge vor dem Coronavirus eine Reise frühzeitig auf eigenes Risiko storniert wird, fallen dafür unter Umständen Stornogebühren an. Auf eine subjektive Einschätzung des Reisenden selbst kommt es nicht an. 

Ob und inwieweit dann eine Rückerstattung vorzunehmen ist, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass noch immer eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt oder andere Indizien für einen unabwendbaren, außergewöhnlichen Umstand vorliegen, wird noch rechtlich zu klären sein.

Wann aber ist der richtige Zeitpunkt für eine Stornierung? Wenn die Reise unmittelbar bevorsteht, können Sie kostenfrei stornieren. Wenn der Urlaub aber erst in einigen Wochen oder Monaten stattfindet, also in einem Zeitraum, für den keine Reisewarnung ausgesprochen worden ist, besteht ein Risiko, auf möglichen Stornogebühren sitzen zu bleiben.

Sie sollten in jedem Fall zeitnah Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter aufnehmen.

Viele Reiseveranstalter zeigen sich kulant. Gegebenenfalls können Sie auch auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen und ihre Reise verschieben, sollte eine Stornierung rechtlich noch nicht durchsetzbar sein. 

Haben Sie Fragen zu Ihrer Reise? Brauchen Sie Unterstützung zu Ihrer Stornierung? Gerne unterstützen wir Sie und stehen Ihnen auch in dieser schweren Zeiten beratend zur Seite. Bleiben Sie gesund!

Jörg Schwede, Rechtsanwalt


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