Update 2024: CrossFit-Abmahnung/Klage der CrossFit LLC wegen Markenrecht von Bird & Bird erhalten? Das ist zu tun!

  • 3 Minuten Lesezeit

Auch im Jahr 2024 sind CrossFit-Abmahnungen von Bird & Bird im Umlauf. Sind auch Sie betroffen? Hier finden Betroffene Tipps und Handlungsempfehlungen rund um das Thema "CrossFit-Abmahnungen" durch Bird & Bird


Die CrossFit LLC ist ein weltweit führendes Unternehmen in der Fitnessbranche und Markeninhaberin der gleichnamigen Marke CrossFit.

Auch in den letzten Wochen und Monaten erreichen uns Anfragen von Betroffenen derartiger CrossFit – Abmahnungen, welche von der Rechtsanwaltskanzlei Bird & Bird ausgesprochen werden. Betroffen von derartigen Abmahnschreiben sind insbesondere Online-Händler, die Fitnessprodukte mit der Artikelbeschreibung CrossFit bewerben aber auch Anbieter von Sportkursen (wie z. B. Fitnessstudios), welche Sportkurse oder ähnliches unter der Bezeichnung CrossFit anbieten.

Wir haben in der Vergangenheit hier auf der Plattform bereits mehrfach über Abmahnungen von Bird & Bird im Zusammenhang mit Markenrechtsverletzungen betreffend CrossFit berichtet:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/achtung-markenrechtliche-abmahnung-der-crossfit-llc-durch-bird-und-bird-llp-192880.html


https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-markenrechtsverletzung-der-crossfit-llc-erhalten-wir-helfen-gerne-204937.html



Was wird von den Rechtsanwälten Bird & Bird in der Abmahnung (CrossFit) vorgeworfen?


Das Abmahnschreiben von Bird & Bird beinhaltet den Vorwurf, die geschützte Wortmarke CrossFit unberechtigterweise zu verwenden. Als Anlage legen die Bird & Bird Rechtsanwälte eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei (Wichtiger Hinweis bereits an dieser Stelle: die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterzeichnet werden). 


Was wird von Bird & Bird verlangt?


Die Bird & Bird Rechtsanwälte fordern im Namen der CrossFit LLC die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 €, die der Abmahnung im Entwurf vorformuliert beiliegt. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht, wie insbesondere Auskunft, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten bei einem Gegenstandswert von bis zu 250.000,00 €, somit insgesamt ein Betrag in Höhe von bis zu 3.744,50 €.


Was tun im Falle einer CrossFit-Abmahnung?


Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie bitte keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu Bird & Bird auf und unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Leisten Sie auch keine Zahlungen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Markenrechtverletzung überhaupt besteht. Sofern dies nämlich nicht der Fall sein sollte, könnte die Abmahnung unter umständen vollständig zurückgewiesen werden.

Bitte wenden Sie sich vor Ablauf der Frist an einen Fachanwalt! Im Falle eines Fristablaufs riskieren Sie eine einstweilige Verfügung! Aufgrund des hohen Streitwerts ist bereits ist der I. Instanz das Prozessrisiko sehr hoch (fünfstelliger Betrag je nach Prozessverlauf).

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung betreffend CrossFit von den Bird & Bird Rechtsanwälten erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne bundesweit weiter. Mit unserer fast 15-jährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Abmahnungsverteidigung wissen wir genau, wie wir Ihnen optimal helfen können.

Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung bei der Verteidigung gegen die CrossFit-Abmahnung dabei zum fairen Festpreis an.


Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzhlei Dr. Newerla nutzen!


Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten. Oder nutzen Sie auch gerne die Nachrichtenfunktion hier auf der Plattform.


Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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