Update 2024:Klage oder Abmahnung CROSSFIT von Bird&Bird wegen Marke für die CrossFit LLC erhalten?Wir helfen Ihnen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Auch in den letzten Wochen wurden mir mehrere Abmahnungen und sogar eine Klageschrift (LG München I) im Zusammenhang mit CrossFit von Betroffenen vorgelegt. Hier gebe ich Tips und Handlungsempfehlungen für Betroffene:


Die CrossFit LLC ist ein weltweit führendes Unternehmen in der Fitnessbranche und Markeninhaberin der gleichnamigen Marke „CrossFit“. Die Öffentlichkeit, insbesondere Sportler, kennen diesen Begriff als eine Fitnesstrainingsmethode, welches Gewichtheben, Sprinten, Eigengewichtsübungen und Turnen miteinander verbindet. Eingetragen ist die Markeunteranderem in den Klassen 9, 38 und 41 unter der Registernummer 005049192. Auch in anderen Klassen ist die Wortmarke „Crossfit“ als Unionsmarke angemeldet.


Die Abmahnungen für die CrossFit LLC werden von der Rechtsanwaltskanzlei Bird & Bird ausgesprochen und betreffen besonders Online-Händler, die Fitnessprodukte mit der Artikelbeschreibung „CrossFit“ bewerben. Ein Großteil der Adressaten der ausgesprochenen Abmahnungen bieten ohne eine Lizenz der CrossFit LLC gewerblich CrossFit-Kurse an.


1. Was wird von Bird & Bird vorgeworfen?


In dem Abmahnschreiben wird Ihnen vorgeworfen, widerrechtlich gegen die Wortmarke der CrossFit LLC zu verstoßen. Wie oben benannt, werden die Abmahnungen häufig im Zusammenhang mit der Benutzung eines nicht von der CrossFit LLC lizensierten CrossFit-Kurses ausgesprochen. Als Anlage legen die Bird & Bird Rechtsanwälte eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei. 


2. Was fordern Bird & Bird für die CrossFit LLC ?


Die Bird & Bird Rechtsanwälte fordern im Namen der CrossFit LLC die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 €, die der Abmahnung im Entwurf vorformuliert beiliegt. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht:


- Umfangreiche Auskunftsansprüche, insbesondere Lieferanten- Sofortiger Verkaufsstopp des Angebotes- Bezugsquelle des Produktes (bei Kleidung)- Anzahl der verkauften oder eingekauften Produkte- Schadensersatzansprüche (Lizenzschadensersatz nach einer fiktiven Lizenzanalogie) 


Weiterhin wird der Abgemahnte wegen dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen. Erfahrungsgemäß werden für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ein Gegenstandswert von bis zu 250.000,00 € zugrunde gelegt, somit Anwaltskosten  in Höhe von 3.744,50 €.


3. Was tun im Falle einer CrossFit-Abmahnung?


Sollten Sie von einer CrossFit-Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf, unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und tätigen Sie keine Zahlungen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Markenrechtverletzung überhaupt besteht.

Bitte wenden Sie sich vor Ablauf der Frist an einen Fachanwalt! Im Falle eines Fristablaufs riskieren Sie eine einstweilige Verfügung!

Aufgrund des hohen Streitwerts ist bereits ist der I. Instanz das Prozessrisiko sehr hoch (fünfstelliger Betrag je nach Prozessverlauf).

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne bundesweit weiter und bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Festpreis an.

Mittlerweile sind wir seit über 15 Jahren unter anderem auf die Verteidigung gegen Abmahnungen spezialisiert und haben schon mehreren tausend Mandantinnen und Mandanten geholfen.


4. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema