Darlehensgebühren in Bausparverträgen unwirksam – BGH-Urteil vom 8. November 2016 – XI ZR 552/15

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Der BGH hat mit Urteil vom 8. November 2016 – XI ZR 552/15 entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine „Darlehensgebühr“ in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist.

Können Bausparer nun bereits gezahlte Darlehensgebühren zurückverlangen?

Nach Ansicht von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dirk Buggenthin ist dies nun auf der Grundlage des BGH-Urteils durchaus möglich, wenn diese Erstattungsansprüche nicht verjährt sind.

Hinsichtlich der Verjährungsfrage ist davon auszugehen, dass Darlehensgebühren, die ein Bausparer im Jahr 2013 gezahlt hat, wegen der dreijährigen Verjährungsfrist voraussichtlich nur noch bis Ende des Jahres 2016 zurückverlangt werden können. Die Frage, ob darüber hinaus auch Darlehensgebühren zurückverlangt werden können, die im Jahr 2012 oder früher gezahlt wurden, ist leider höchstrichterlich noch nicht geklärt.

Wie hoch ist die Darlehensgebühr?

Wenn eine Darlehensgebühr angefallen ist und diese bezahlt wurde, finden Sie diese zumeist in dem Kontoauszug des Darlehenskontos oder aber auch in den jeweiligen Allgemeinen Bausparbedingungen.

Sollten Sie demnach eine Darlehensgebühr in 2013 oder später gezahlt haben, können wir nur raten, diese noch vor Jahresablauf geltend zu machen.

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erstellen wir dazu für Sie ein professionelles Aufforderungsschreiben an Ihre Bank/Sparkasse. Notfalls leiten wir Ihre Erstattungsansprüche auch an den jeweiligen Ombudsmann der Banken weiter oder setzten Ihre Ansprüche gerichtlich durch.

Die Kosten orientieren sich dabei an der Höhe der Darlehensgebühr, worüber wir Sie selbstverständlich vorab kostenlos ausklären.

Rufen Sie uns daher gerne unverbindlich an oder nutzen Sie unsere weiterführenden Informationen auf unserer Internetseite unter http://www.kanzlei-buggenthin.de/erstattung-von-bearbeitungsgeb%c3%bchren-fachanwalt.html


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