Das Strafverfahren im Allgemeinen

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Sinn und Zweck von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren

Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren stellen einerseits die Geltung der Rechtsordnung sicher und schützen andererseits die Rechtsgüter des Einzelnen (z. B. Leben, Gesundheit, Eigentum). Eine Strafnorm, mit der ein bestimmtes von Staat und Gesellschaft unerwünschtes Verhalten untersagt wird, würde ihre Wirkung verfehlen, wenn nicht Verfahren und Institutionen vorhanden wären, die im Falle der Zuwiderhandlung den Delinquenten sanktionieren könnten. Das Strafverfahren ist somit geradezu charakteristisch für einen Staat. 

Warum Strafverfahren?

Gäbe es keine Strafverfahren, so stünden Plünderungen, Selbstjustiz und Revolten auf der Tagesordnung. Da es zu den zentralen Aufgaben einer politischen Ordnung gehört, die inneren Frieden zu sichern und den Bürgerkrieg zu verhindern, ist das Strafverfahren trotz seiner die individuelle Freiheit begrenzenden Wirkung auch aus modernen Staatssystemen nicht wegzudenken.

Einstellung des Beschuldigten

Welche Einstellung der von einem Strafverfahren Betroffene dazu entwickelt, ist Einzelfall-abhängig: Begreift sich der Betreffende als zu Recht Beschuldigter, dann wird er in dem Strafverfahren unter Umständen eine Chance erkennen, mit seinem bisherigen Leben abzuschließen. Diese Entscheidung kann ihm weder diese Broschüre noch sein Verteidiger abnehmen.

Besonderheiten des Strafverfahrens

Strafverfahren in Rechtsstaaten weisen einige Besonderheiten auf, die für das bessere Verständnis ihres Ablaufs in Erinnerung gerufen werden sollten. So soll die Trennung von Anklagebehörde (Staatsanwaltschaft) und Gericht die Unabhängigkeit der Justiz sicherstellen. Des Weiteren müssen Strafverhandlungen grundsätzlich für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein. 

Unschuldsvermutung, unzulässige Methoden und Schweigerecht

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Schließlich dürfen Aussagen der Beschuldigten und Zeugen nicht durch Folter, Drohungen oder sonstige verbotene Vernehmungsmethoden erlangt bzw. verwertet werden. Dem wegen einer Straftat Beschuldigten steht es in einem Rechtsstaat frei, (wahrheitsgemäße) Angaben zur Sache zu machen.


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