Das Umgangsrecht von Eltern nach der Trennung/Scheidung

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Bin ich Weihnachten bei Mama oder Papa?

Leben die Eltern dauerhaft getrennt, hat der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht auf Dauer aufhält, ein Umgangsrecht. Gerade an Feiertagen, wie zum Beispiel Weihnachten, stellt sich häufig die Frage, bei wem das Kind diese Tage verbringt.

Gesetzliche Regelungen

Das Gesetz enthält keine konkreten Regelungen, wie oft, wann und wo der Umgang mit einem Kind zu gewähren ist. Das Gesetz stellt lediglich klar, dass zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen gehört. Nach der gesetzlichen Regelung hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Diese Regelung macht deutlich, dass der Umgang ein Recht des Kindes ist und für die Eltern auch eine Pflicht. Im Gesetz wird auch erwähnt, dass „die Eltern alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert“. D. h. beide Elternteile sind wechselseitig zu einem fairen und loyalen Verhalten verpflichtet. Es soll verhindert werden, dass das Kind von den Eltern als Machtmittel benutzt und der Umgang nicht gewährt wird, um dem anderen Elternteil zu schaden.

Häufigkeit und Dauer des Umgangs

Viele Eltern gehen davon aus, dass ein Umgang alle zwei Wochen an einem Wochenende üblich ist. Das ist jedoch keine zwingende Notwendigkeit. Ein „übliches Maß“ kann bei Umgangsregelungen gar nicht existieren. Denn bei einer Umgangsregelung sind immer alle das Eltern-Kind-Verhältnis bestimmenden Umstände in Betracht zu ziehen. Das heißt, eine allgemein gültige Regelung, dass der Vater oder die Mutter das gemeinsame Kind nur jedes zweite Wochenende sieht, gibt es nicht. Bei der Umgangsregelung werden die Intensität des bisherigen Umgangs und die Entfernung zwischen den Wohnorten der Kindeseltern in Betracht gezogen. Einige Eltern praktizieren das Pendelmodell und teilen sich die Betreuungszeiten hälftig auf. Dann verbringt das Kind beispielsweise eine Woche bei dem Vater und eine Woche bei der Mutter oder es wird ein anderer Rhythmus gewählt. Leben beide Elternteile in einer Stadt, vereinbaren diese zum Teil auch ein oder mehrere feste Tage pro Woche für den Umgang zusätzlich oder anstelle von Wochenenden. Auch die Arbeitszeiten der Eltern wirken sich bei der Regelung des Umgangs aus. So hat beispielsweise nicht jeder Elternteil alle zwei Wochen ein Wochenende frei. Leben die Eltern so weit voneinander entfernt, dass Umgänge in der Woche oder am Wochenende nicht möglich sind, kann der Umgang nur in den Ferien stattfinden. Jedes Elternpaar sollte eine individuelle Umgangsregelung finden, die den Belangen des Kindes und den eigenen Bedürfnissen am besten entspricht.

Feiertage

Auch die Feiertage und Ferien können die Eltern individuell hinsichtlich des Umgangs planen und die Ferien und Feiertage eventuell hälftig aufteilen. Leben die Eltern nah beieinander, kann zum Beispiel geplant werden, dass das Kind Heiligabend bei dem Vater verbringt und den 1. und 2. Weihnachtstag bei der Mutter und im nächsten Jahr anders herum. Bei großer Entfernung kann z. B. geregelt werden, dass das Kind Weihnachten bei der Mutter verbringt und Ostern bei dem Vater und im Jahr darauf umgekehrt.

Gelingt es den Eltern nicht, gemeinsam eine Regelung zu finden, kann eine Familienmediation die Eltern darin unterstützen, eine einvernehmliche Regelung über den Umgang zu finden, mit der beide Elternteile einverstanden sind. Außerdem kann der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht aufhält, einen Antrag bei Gericht auf Regelung des Umgangs stellen.

Neuregelung zum Umgangsrecht leiblicher Väter

Leibliche Väter erhalten nun bei ernsthaftem Interesse ein Umgangsrecht mit ihrem Kind, selbst wenn die Mutter das Kind mit einem anderen Mann großzieht, sofern dies dem Kindeswohl entspricht. Eine persönliche Beziehung zwischen Vater und Kind ist nicht mehr Voraussetzung.

Dr. jur. Alexandra Kasten


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