Deliktszinsen im Abgasskandal, jetzt auch OLG Koblenz!

  • 2 Minuten Lesezeit

Deliktszinsen im Abgasskandal 

RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Bearbeiter zahlreicher gerichtlicher Verfahren gegen Volkswagen und andere Hersteller im Abgasskandal hatte bereits mehrfach über den wichtigen Aspekt der sog. Deliktszinsen im Abgasskandal berichtet.

Grundsätzlich zu Deliktszinsen

OLG Karlsruhe spricht Deliktszinsen zu

OLG Oldenburg spricht Delikstzinsen zu

Jetzt auch OLG Koblenz für Deliktszinsen in voller Höhe

Nun hat sich auch der 3. Senat des OLG Koblenz, Urteil vom 25.10.2019, 3 U 819/19 dieser Linie angeschlossen und Volkswagen zu Deliktszinsen von 4 % p.a. seit Zahlung des Kaufpreises auf den vollen Kaufpreis verurteilt. Er weicht damit von der Rspr. eines anderen Senats desselben Gerichts (12 U 61/19) ab, der zwar ebenfalls Deliktszinsen zugesprochen hatte, aber nur auf den Minderwert, der aus der Manipulation der Abgassteuerung resultiert.

Das OLG Koblenz, aaO (auszugsweise):

„Die Nutzungsmöglichkeit (des Kaufpreises, Anmerkung des Unterzeichners) entgeht ihm nicht nur insoweit, als der Pkw aufgrund der sittenwidrigen Schädigungshandlung gegenüber dem gezahlten Kaufpreis gegebenenfalls einen Minderwert hat. (...). Diese durch die Täuschung der Beklagten verursachte Einbuße kann auch durch die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und erfolgte Nutzung des Fahrzeugs nicht ausgeglichen werden. Deren Wert ist im Übrigen bereits durch den Abzug des Nutzungsersatzes vom Kaufpreis als Vorteilsausgleich hinreichend berücksichtigt.“

Daher haben sich nun bereits vier Oberlandesgerichte für Delikszinsen des geschädigten Verbrauchers ausgesprochen (neben den oben erwähnten auch das OLG Köln), sodass die Gefahren für Volkswagen und andere Hersteller mit manipulierten Dieseln immer größer werden und daher die Möglichkeiten der Geschädigten besser.

Weitere Rückrufe

Erst gestern haben verschiedene Medien zudem berichtet, dass einer Recherche des BR zufolge, Audi und Volkswagen weitere ca. 65.000 Euro4 Diesel mit 3,0 Liter Motoren aus dem Zeitraum 2003 bis 2009 zurückrufen müssen (A4, A6, A8 und Touareg). Schon Anfang November war der Rückruf von ca. 40.000 Euro4 Modellen mit 2,7 Liter Motoren bekannt geworden. Dies belegt, dass die Abgasmanipulationen bei Audi schon seit 2003 planmäßig betrieben wurde, so die Recherchen.

Jetzt handeln

Nutzen Sie unsere Erfahrung im Abgasskandal und handeln Sie jetzt! 

Wir führen Dutzende gerichtliche Verfahren gegen die vom Abgasskandal betroffenen Hersteller und haben Erfahrungen insbesondere an hessischen (Gießen, Frankfurt, Hanau, Darmstadt, Limburg) und nordbadischen Landgerichten. Wir bieten kostenfreie Ersteinschätzungen an. Weiter sind wir Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal.

www.ig-dieselskandal.de

Handeln Sie jetzt, denn Ansprüche verjähren erst Ende 2019 und sind auch dann möglich, wenn die Fahrzeuge nach dem 04.09.2015 erworben wurden.

RA Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Koch

Beiträge zum Thema