Spektakuläres Urteil des OLG Karlsruhe im Abgasskandal; Deliktszinsen ab Kaufpreiszahlung!
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Der 17. Senat des OLG Karlsruhe, zuständig für den nordbadischen Raum (Landgerichtsbezirke Karlsruhe, Baden-Baden, Mosbach, Heidelberg, Mannheim) hat mit Urteil vom 19.11.2019 (Az.: 17 U 146/19) entschieden, dass Volkswagen bei manipulierten Dieselmotoren (EA 189) auch für sogenannte Deliktszinsen haftet.
Zu Deliktszinsen generell hier
Mithin muss Volkswagen den vollständigen Kaufpreis verzinst mit 4 % p. a. seit Zahlung (im konkreten Fall jeweils mit Zahlung der Finanzierungsraten) erstatten. Dies kompensiert den Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer häufig vollständig. Zusätzlich sind Kosten einer Restschuldversicherung im Rahmen einer Finanzierung zu erstatten.
Ebenso (Deliktszinsen und Restschuldversicherung) hatte jüngst das LG Mosbach in einem von RA Koch geführten Verfahren gegen VW geurteilt.
Zum Bericht über das Urteil des LG Mosbach
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RA Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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