Deutsche Biofonds: erstes Urteil gegen Vermittler von Hydropower VI und weitere Erfolge

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Dresden hat einem Mandanten von Witt Rechtsanwälte mit einem aktuellen Urteil Schadensersatz gegen den Vermittler der Beteiligung an Hydropower VI zugesprochen. Weitere Gerichte bestätigten eine unzureichende Aufklärung der Anleger durch die Berater.

Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler von Hydropower VI

Witt Rechtsanwälte hatten den Geschädigten der Deutsche Biofonds AG von Anfang an empfohlen, gegen ihre persönlichen Berater Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sofern diese nicht als Mitarbeiter der Deutsche Biofonds tätig geworden sind. Für ihre Mandanten erhoben die Rechtsanwälte schon 2015 bundesweit mehrere Klagen gegen betroffene Vermittler.

Durch eingehende Recherchen konnte nachgewiesen werden, dass die Berater bei der Vermittlung von Hydropower VI ihre Aufklärungspflichten schwerwiegend verletzt hatten. Hätten die Berater sich pflichtgemäß verhalten und Hydropower VI bzw. die Deutsche Biofonds AG der erforderlichen Prüfung unterzogen, hätten sie die Kapitalanlage niemals anbieten dürfen. Schon mit wenig Aufwand hätte festgestellt werden können, dass jeder seriöse Hintergrund fehlte und die Angaben zur Deutsche Biofonds Gruppe und Hydropower VI weitgehend erfunden waren.

Die Berater ließen sich aber augenscheinlich durch die hohen Provisionen von einer objektiven Prüfung abhalten. Mehrere Berater haben durch die Vermittlung von Hydropower VI Provisionen im sechsstelligen Bereich verdient.

Urteil des Landgerichts Leipzig zu Hydropwer VI

Das LG Dresden verurteilte einen Vermittler von Hydropower VI am 25.11.2016 dazu, dem Mandanten von Witt Rechtsanwälte die Einzahlung für Hydropower VI einschließlich des Agios vollständig zu erstatten. Das Gericht schloss sich in der Urteilsbegründung der Auffassung der Rechtsanwälte an, dass der Berater zu einer Prüfung von Hydropower VI mit üblichem kritischen Sachverstand verpflichtet gewesen sei und er sich dafür insbesondere über die vermeintlich früher realisierten Projekte Hydropower I – V hätte informieren müssen. Hydropwer I – V waren als erfolgreiche Vorgänger von Hydropwer VI dargestellt worden, hatten tatsächlich aber nie existiert.

Weitere Erfolge gegen Vermittler

Auch das Landgericht Traunstein gab in den Verhandlungen über insgesamt vier Klagen von Witt Rechtsanwälte gegen einen Vermittler von Hydropower VI deutlich zu erkennen, dass es die Aufklärung der Anleger für unzureichend erachte. Daraufhin konnten mehrere Vergleiche geschlossen werden, nach denen große Teile der entstandenen Schäden durch den Vermittler ersetzt werden müssen.

Schon früher konnte eine Klage gegen einen anderen Vermittler ebenfalls mit einem entsprechenden Vergleich beendet werden.

Bedeutung für andere Betroffene

Die Fehler bei der Vermittlung von Hydropower VI, wie sie mittlerweile von mehreren Gerichten gesehen wurden, sind nach Auffassung von Witt Rechtsanwälte auf andere Fälle direkt übertragbar.

Schon die einfache Frage nach den Leistungsbilanzen von Hydropower I – V hätte den Schwindel der Deutsche Biofonds offenbart. Eine solche Frage hätte jeder Berater der Deutsche Biofonds im Rahmen seiner Pflichten stellen müssen.

Auch jede weitere Recherche zu den Hintergründen der Kapitalanlage hätte die mangelnde Substanz belegt. Keine Gesellschaft der Deutsche Biofonds Gruppe war jemals mit Erfolg tätig – keine verfügte über das Kapital oder den Apparat zur Verwirklichung von Hydropower VI.

Die betroffenen Berater sind sich dieser Situation mittlerweile durchaus bewusst. Sie versuchen daher vielfach, von ihrer eigenen Verantwortung abzulenken, indem sie ein Vorgehen in andere Richtungen empfehlen und unterstützen.

Die geschädigten Anleger sollten sich davon nicht blenden lassen. Die Berater sind häufig leistungsfähiger als andere potenzielle Gegner und zum Teil auch versichert. Kein anderer Weg hat den Geschädigten bisher zu einer Erstattung ihres Schadens verholfen.

Witt Rechtsanwälte sind gerne bereit, Betroffene von Hydropower VI über die Ansprüche gegen ihren Berater zu informieren.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Tobias Pielsticker

Beiträge zum Thema