Deutschland 83 | Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen "Deutschland 83" | Bundesweite Hilfe

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Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Serie „Deutschland 83“ im Auftrag der Universum Film GmbH erhalten? Hier finden Sie bundesweit schnelle Hilfe.

Um was geht es bei der Abmahnung wegen „Deutschland 83“?

„Deutschland 83“ ist eine Fernsehserie aus dem Jahr 2015 und handelt von einem jungen DDR-Soldaten, der 1983 auf dem Höhepunkt des Kalten Kriegs als Spion in den Westen geschickt wird. Im Jahr 1983 hat US-Präsident Ronald Reagan die UDSSR zum Reich des Bösen ausgerufen. Die Spannungen der beiden Weltmächte haben einen neuen Höhepunkt erreicht. Beide Großmächte glauben, dass von der anderen ein unmittelbarer Angriff droht. Und West-Deutschland ist das Aufmarschgebiet, wo sodann Pershing-II-Raketen stationiert werden. Der Russe stationiert SS-20 Raketen in der DDR. In dieses Schachspiel der Großmächte wird der 24-jährige DDR-Grenzsoldat Martin verwickelt. Weil er vom Aussehen und Profil her dem neuen Adjutanten eines hochrangigen Bundeswehrgenerals entspricht, wird er von seiner Tante, die für die Auslandsaufklärung der Stasi arbeitet, als Spion rekrutiert.

Kaum im Fernsehen angelaufen, tauchen bereits Serienfolgen in Filesharing-Netzwerken auf. Wer eine oder mehrere Folgen der Serie „Deutschland 83“ illegal in Tauschbörsen herunterlädt und dabei auch anbietet, hat mit einer Waldorf-Frommer-Abmahnung zu rechnen. Die Forderungen sind bezüglich des Täters auch vollumfänglich gerechtfertigt. In diesem Fall kann zur Vermeidung von gerichtlichen Weiterungen nur geraten werden, sich mit Waldorf Frommer finanziell zu einigen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Einen Anwalt muss der Täter nicht einschalten.

Verteidigungsmöglichkeiten, wenn Sie nicht der Täter waren:

Ganz anders sieht die Rechtslage aus, wenn nicht Sie selbst, sondern Partner, Kinder, Mitbewohner, Mieter, Gäste oder andere Dritte die Serie „Deutschland 83“ angeboten haben. Denn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bietet Verteidigungsmöglichkeiten in vielerlei Fallkonstellationen (http://www.abmahnungs-abwehr.de/bgh-urteile-filesharing/).

Sobald andere den Film angeboten haben, kommt allenfalls eine Störerhaftung in Betracht. Der Störer haftet zwar auch auf Unterlassung, muss von den geforderten € 815,00 jedoch lediglich € 215,00 bezahlen.

Viele Abgemahnte haften überhaupt nicht

Eine Störerhaftung setzt Pflichtverletzungen voraus. Bei einem Erstverstoß haften Abgemahnte sogar überhaupt nicht, wenn z. B. volljährige Kinder die Serie „Deutschland 83“ angeboten haben. Denn bezüglich mancher Personengruppen bestehen keine Pflichten, bei deren Verletzung eine Störerhaftung entstehen kann.

In diesem Fällen müssen weder eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung – die leider im Internet oft als Allheilmittel angeboten wird – abgegeben noch die € 815,00 oder weniger bezahlt werden. Lassen Sie sich hierzu unbedingt anwaltlich beraten.

Nicht zahlen – nicht unterschreiben: kostenlose Erstberatung nutzen!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber haftbar sind, wenn andere eine Folge von „Deutschland 86” über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Codename U.N.C.L.E.“.


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