Die „Coaching-Falle“ Teil 1 – Unseriöser Coaching-Vertrag und wie man ihn vermeidet

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In einer Welt, die von sozialen Medien und Influencern geprägt ist, haben sich zunehmend neue Geschäftsfelder entwickelt. Eine dieser Möglichkeiten besteht in der Tätigkeit als „Coach“, um sein Wissen und seine Erfahrungen an andere weiterzugeben. Neben einer Vielzahl von seriösen Anbietern gibt es jedoch zunehmend Fälle, in denen Anbieter mit dem Versprechen vom schnellen Reichtum vor allem selbst Kasse machen, indem weitgehend nutzlose „Coachings“ zu hohen Preisen verkauft werden - denn der Begriff "Coach" ist nicht rechtlich geschützt. 


Das Problem

Privatpersonen und Unternehmen, die auf der Suche nach Unabhängigkeit und geschäftlichem Erfolg sind, können leicht in die Falle von betrügerischen oder unprofessionellen Coaches geraten, die mit geschicktem Marketing, wolkigen Versprechen und vermeintlichen Erfolgsgeschichten bei Youtube, Instagram & Co. auf Kundenfang gehen. Oft geht es dabei darum, mit Social-Media, Influencermarketing, Dropshipping, Investionen in Kryptowährungen oder sogar Only-Fans ohne großen Aufwand und vor allem schnell ein erhebliches Einkommen zu generieren.

Oftmals fehlen in solchen Verträgen jedoch ganz bewusst klare Vereinbarungen, was die eigentliche Leistung der Coaches sein soll, sowie angemessene Rücktritts- oder Kündigungsmöglichkeiten. Umso höher fällt jedoch in der Regel das Honorar für den Coach aus, welcher nicht selten nicht einmal erkennbare Qualifikationen für seine Tätigkeit mitbringt.

Oft sind die Verträge daher rechtlich angreifbar.


Wie Sie die „Coaching-Falle“ vermeiden

Im Idealfall wird der Vertrag aber gar nicht erst abgeschlossen.


  • Recherche: Bei der Auswahl eines Coachings ist eine gründliche Recherche von entscheidender Bedeutung. Seriöse und professionelle Coaches legen großen Wert auf Transparenz, verfügen über nachweisbare Erfolge (track record) und echte positive Rückmeldungen von früheren Kunden. Seien Sie skeptisch gegenüber Coaches, die unrealistische Versprechungen machen oder sehr hohe Honorare verlangen. Mehr zu den Verkaufsmaschen im Coaching Bereich lesen Sie hier.                                                                                                                     
  • Qualität vor Quantität: Ein guter Coach zeichnet sich durch Kompetenz, qualitativ hochwertige Inhalte und individuelle Betreuung aus. Seien Sie vorsichtig bei Coaches, die behaupten, Sie in kürzester Zeit zu schnellem Reichtum oder anderen persönlichen Zielen führen zu können. Erfolgreiches persönliches oder wirtschaftliches Wachstum erfordert in aller Regel Zeit, Engagement und harte Arbeit. Ein seriöser Coach wird Ihnen realistische Ziele setzen und Ihnen individuell dabei helfen, diese Schritt für Schritt zu erreichen - ohne nach Standard-Schema zu verfahren.                                                                                                                                                                                  
  • Transparenz: Ein weiteres Problem im Coaching-Bereich sind die oft nur mündlich geschlossenen Verträge zu teils exorbitanten Honoraren, ohne dass wirklich klar wird, welche Leistungen dafür erbracht werden. Achten Sie darauf, dass vorab besprochene Leistungen und Sonderkonditionen wirklich im Vertragstext auftauchen. Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung zum Vertragsschluss keinesfalls unter Druck setzen.


Wie Sie aus der Coaching-Falle herauskommen

Aufgrund unserer Erfahrung in zahlreichen Coaching-Fällen hilft nach Abschluss eines solchen Vertrags in aller Regel nur noch die anwaltliche Geltendmachung Ihrer Rechte, da die Coaches sich meist schlicht auf den abgeschlossenen Vertrag berufen und trotz überschaubarer bis kaum vorhandener Leistung weiter die Zahlung des vollen Honorars fordern.

Ein erfahrener Rechtsanwalt, der auf Vertragsrecht spezialisiert ist, kann Ihnen meist jedoch auch dann helfen, wenn Sie bereits einen solchen Coachingvertrag abgeschlossen haben.


  • Vertragsverhandlungen: Wenn Sie bereits einen Coachingvertrag abgeschlossen haben und unzufrieden sind, kann ein Anwalt in Verhandlungen mit der Gegenseite eintreten. Ziel ist es in diesem Fall, faire Änderungen am Vertrag zu erreichen oder die Umsetzung des vereinbarten Leistungsumfangs durchzusetzen, um Ihre Interessen und Rechte zu schützen.                                                                    
  • Vertragsbeendigung: Anhand Ihrer Schilderung und des Vertrags kann ein Anwalt mögliche Anzeichen von Betrug oder unseriösem Verhalten identifizieren. Oft kann dann eine sofortige Beendigung des Vertrags und sogar eine Rückzahlung bereits gezahlter Kosten durchgesetzt werden. Die rechtlichen Ansatzpunkte hierfür hängen vom individuellen Fall ab.                                                                                                                                                                        
  • Rechtsstreitigkeiten: Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, kann ein Anwalt Sie bei rechtlichen Schritten vor Gericht unterstützen. In aller Regel scheuen „etablierte“ Coaching-Agenturen jedoch aufgrund der negativen Publikumswirkung den Gang vor Gericht, sodass eine für den Kunden vorteilhafte außergerichtliche Regelung gefunden werden kann.


Rechtsprechung in Coaching-Fällen

Die Gerichte entscheiden in zunehmendem Maße im Sinne der Coaching-Kunden erklären Coachingverträge - teils auch bekannter Anbieter - aus verschiedenen Gründen für nichtig:

  • Das Landgericht Stade hat einen Coaching-Vertrag schlicht für sittenwidrig erklärt                                                                  
  • Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass Unternehmer ebenfalls ein Widerrufsrecht haben, wenn das Fernunterrichtsschutzgesetz Anwendung findet                                                                                                                                                                                             
  • Das Landgericht Leipzig, das Landgericht Hamburg und das Landgericht Hannover haben ebenfalls das Fernunterrichtsschutzgesetz für anwendbar erklärt und gegen die Coachingunternehmen entschieden                                                                                                                                                                                                                      
  • Das Landgericht Stuttgart hat mit rechtskräftigem rechtskräftigem Urteil einen Coaching-Vertrag des Bestseller Verlags von Dirk Kreuter aus mehreren Gründen für sittenwidrig erklärt                                                                                          
  • Erst kürzlich ist die CopeCart GmbH in einem Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zur Rückzahlung von 21.420,00 € verurteilt worden, weil der geschlossene Vertrag nichtig war - nähere Informationen dazu finden Sie hier.


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Wenn Sie einen Coachingvertrag abschließen wollen oder bereits einen möglicherweise unseriösen Coachingvertrag abgeschlossen haben, kontaktieren Sie uns gern unverbindlich. Mit unserer Spezialisierung auf Vertragsrecht und der Erfahrung aus zahlreichen Coaching-Fällen helfen wir Ihnen in jeder Lage, Schaden zu vermeiden und Ihre Rechte durchzusetzen.

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