Die „Coaching-Falle“ Teil 18 - Die Verkaufsmethoden der Online-Coaches

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Coachings existieren mittlerweile zu nahezu jedem denkbaren Thema – über Gesundheit & Fitness über Finanzen & Business bis hin zum garantierten Erfolg beim Dating. In manchen Fällen mögen diese Coachings tatsächlich hilfreich sein. Doch neben den ohne Frage vorhandenen seriösen Anbietern mehren sich die Fälle, in denen mit großen Versprechen schnell Kasse gemacht werden soll – denn „Coaching“ ist heute ein Milliardenmarkt und der Begriff „Coach“ nicht gesetzlich reglementiert. Es kann sich also jeder als Coach bezeichnen, ohne hierfür irgendwelche Qualifikationen vorweisen zu müssen. Und immer mehr Marktteilnehmer wollen von diesem lukrativen Trend profitieren.  


Das Versprechen der Coaches

Besonders im Bereich von Coaching zu unternehmerischem Erfolg, der finanzielle Unabhängigkeit und im besten Fall ein Leben im Luxus verspricht, hat sich in den letzten Jahren daher zunehmend Goldgräberstimmung breitgemacht. Mit teils aufwändigem und vor allem aggressivem Marketing wird potentiellen Kunden der Eindruck vermittelt, dass der wirtschaftliche Erfolg für jeden in greifbarer Nähe liegt. Ob via Dropshipping, Affiliate-Marketing, Investitionen in Kryptowährungen – angeblich lässt sich mit den „todsicheren“ Methoden der Coaches innerhalb kürzester Zeit und vor allem ohne Vorkenntnisse ein einträgliches Business aufbauen. Für solche Aussichten geben Kunden dann schnell mehrere Tausend Euro oder in einigen Fällen sogar hohe fünfstellige Beträge aus.


Das Verkaufsgespräch

Haben potentielle Kunden einmal durch geschicktes Marketing den Weg auf die Website des Coaches gefunden oder sonst mit diesem Kontakt aufgenommen, wird in aller Regel sehr schnell ein Telefongespräch oder ein Video-Call vereinbart – meist als "Strategiegespräch" oder gar Bewerbungsgespräch bezeichnet.

In der Praxis handelt es sich hierbei jedoch in aller Regel um ein reines Verkaufsgespräch, in welchem sogenannte „Closer“ auf jede Frage und jeden Einwand des potentiellen Kunden eine schlagfertige Antwort haben. Oft wird dabei auch mittels Verkaufspsychologie und vorgefertigten Gesprächsskripts erheblicher Druck auf die Kunden ausgeübt, hier und jetzt den Vertrag abzuschließen - weil das Angebot angeblich knapp sei oder ein vermeintlicher Rabatt demnächst auslaufen würde. 

Oft sind dies reine Vertriebsmaschen - alleiniges Ziel ist es dabei, noch im Gespräch einen Abschluss des Vertrags zu erreichen, welcher dann in aller Regel per Video aufgezeichnet wird. Viele Kunden stimmen dann etwas überwältigt dem Vertrag zu - meist ohne die genauen Bedingungen des Vertrags überhaupt zu kennen. Denn das Vorgespräch wird dabei nicht aufgezeichnet.


Die Folgen

In der Realität folgt dann jedoch oft schnell die Ernüchterung, weil


  • teils enorme Rechnungen ins Haus flattern
  • sich die Werbeversprechen von „garantiert“ hohen Umsätzen schnell in Luft auflösen
  • aus der versprochenen individuellen Betreuung Online-Gruppencoachings und WhatsApp-Gruppen werden, die den Kunden kaum weiterbringen
  • „hochwertige Schulungsmaterialien“ letztlich nur Videokurse in schlechter Qualität darstellen
  • sich der Kunde allein gelassen fühlt und plötzlich nur noch selbst verantwortlich für seinen Erfolg sein soll
  • im schlimmsten Fall das „todsichere“ Vertriebsmodell eigentlich nur darin besteht, weitere Kunden für das Coaching zu gewinnen, was ggfs. sogar illegal ist


Oft sind allerdings bereits erhebliche Anzahlungen geleistet worden – habe ich als Kunde Aussichten darauf, aus diesen Verträgen auszusteigen?


Möglichkeiten zum Ausstieg 

In den meisten Fällen ist schnelles Handeln geboten, denn mit jeder weiteren Zahlung an den Coach steigt das Risiko, sein Geld vielleicht erst nach einem Rechtsstreit zurückzubekommen.

Wie so oft im juristischen Bereich gibt es auf die Frage, welche rechtlichen Argumente hierbei durchgreifen, keine allgemeingültige Antwort, da die Fälle und Verträge zu unterschiedlich sind. Es muss also jeder Sachverhalt individuell betrachtet werden. In aller Regel kommen aber die folgenden Ansatzpunkte in Betracht:


  • Widerruf: Ein Widerrufsrecht besteht in fast allen Fällen, auch wenn Coaches und Reseller wie CopeCart oder Digistore24 dies gern in ihren AGB auszuschließen versuchen. Dies gilt in vielen Fällen auch für Unternehmer.
  • Anfechtung: Wurde der Kunde vom Coach mit falschen Versprechungen zum Vertragsschluss gebracht, kann der Vertrag ggfs. wegen Irrtum oder vorsätzlicher Täuschung angefochten werden.    
  • Sittenwidrigkeit: Von der Rechtsprechung werden vermehrt Coaching-Verträge als sittenwidrig eingestuft, weil die Gebühren für das Coaching in keinem Verhältnis zur vereinbarten Leistung stehen. Ist der Vertrag sittenwidrig, kann der Kunde sein Geld zurückfordern. So zum Beispiel laut Urteil des Landgerichts Stuttgart bei einem Coaching des Bestsellerverlags von Dirk Kreuter.  
  • Fehlende Zertifizierung für Fernunterricht: Viele Coaching-Programme fallen unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). In solchen Fällen muss eine Zulassung für den Kurs vorliegen, über die kaum ein Coach verfügt. Fehlt die Zulassung, ist der Vertrag nichtig und muss rückabgewickelt werden.


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Als Kanzlei mit Spezialisierung im Vertragsrecht und großer Erfahrung mit zahlreichen Coaching-Fällen beraten wir Sie gern dazu, welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen, aus einem unliebsamen Coaching-Vertrag auszusteigen und im besten Fall unrechtmäßig gezahlte Coaching-Gebühren erstattet zu bekommen. Dies vorzugsweise schnell und kostenschonend auf dem außergerichtlichen Wege, notfalls aber auch konsequent vor Gericht.  


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