"Die Schadenfreundinnen" - illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

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Der Kinofilm " Schadenfreundinnen" wird von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten im Auftrag der Twentieth Century Fox auch im Oktober 2014 zum Gegenstand von Abmahnungen gegenüber Internetanschlussinhaber gemacht. Die Abmahnungen vom 08.10.2014 haben den Betreff „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“!

Wie die KANZLEI WEINER mehrfach berichtet hat, versenden die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München weiterhin im Oktober 2014 Abmahnungen mit dem Betreff „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“. Auch diesmal erfolgen die Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Frankfurt am Main, und datieren beispielsweise vom 08.10.2014.

Dem Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, dass über seinen Internetanschluss der urheberrechtlich geschützte Film „Schadenfreundinnen“ am 08.09.2014.2014, also einen Monat vor der Abmahnung, in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten worden sei. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH habe die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Werk eingeräumt erhalten.

Folgende Daten werden genannt:

Dateiname: Schadenfreundinnen

Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH  

Datum / Uhrzeit: z.b. 08.09.2014, 9:04:22

IP-Adresse:

Der Abmahnung ist ein Ermittlungsdatensatz des Providers beigefügt, aus dem die Benutzerkennung und der Anschlussinhaber hervorgeht. Es werden zudem der zeitliche Beginn und das zeitliche Ende des Angebots genannt. Ferner wird die  IP-Adresse, File Hash und das Werk genannt.

Infolge des zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens hat das zuständige Landgericht (der Beschluss des Landgerichts ist der Abmahnung immer in Anlage gesondert beigefügt) mit Beschluss dem Provider gestattet, Auskunft über die Identität des zugehörigen Anschlussinhabers zu erteilen. Der Provider habe daraufhin mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse dem Anschluss des Anschlussinhabers zum Zeitpunkt der festgestellten Urheberrechtsverletzung zugewiesen war.

In der Abmahnung wird der Internetanschlussinhaber unter Setzung einer Frist aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben (ein Entwurf ist der Abmahnung beigefügt) und eine pauschale Zahlung  zu leisten.  Die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung bei der Abmahnung vom 08.10.2014 endet am 20.10.2014, für die Zahlung endet die Frist am 28.10.2014.

Anmerkung aus rechtlicher Sicht:

Die als Entwurf in Anlage der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Prüfung unterschrieben werden. Die Frage, ob und in welcher Form der Internetanschlussinhaber eine Unterlassungserklärung abgeben sollte, hängt von den Umständen des Falles ab. Ob die geltend gemachte Forderung berechtigt ist, bedarf ebenfalls einer Prüfung.

Natürlich gibt es immer die Möglichkeit, einen Vergleich zu vereinbaren, der eine Herabsetzung der Forderung und Erledigung der Angelegenheit zum Inhalt hat.

Zu beachten ist aber: Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss bedeutet nicht, dass die Abmahnung im Ergebnis auch berechtigt ist!

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt

* Master of Laws für Medienrecht 

KANZLEI WEINER

Anmerkung:

Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und Karlsruhe unterhält, ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) ist seit 1998 als Rechtsanwalt tätig und berät seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit Internetanschlussinhaber, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten. Der Betroffene profitiert nicht nur von der umfangreichen außergerichtlichen Erfahrung der KANZLEI WEINER, sondern auch von der langjährigen Prozesserfahrung.


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