Doppel Abmahnung Google Fonts RAAG Kanzlei/ VIVA Datenschutz oder RA Kilian Lenard erhalten? Wir helfen!
- 2 Minuten Lesezeit
Wie auch in den letzten Tagen und Wochen reißt die Flut an Abmahnungen wegen behaupteter Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit Google Fonts auch nicht ab. Auch am heutigen Tage(17.11.2022) erreichen uns eine Vielzahl an Anfragen von Betroffenen, die in den letzten Tagen ein Abmahnschreiben der RAAG Kanzlei wegen angeblicher Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit der Verwendung von Google Fonts in ihrem Briefkasten vorgefunden haben.
Alle Abmahnschreiben, die wir heute vorgelegt bekommen haben, betreffen die RAAG Kanzlei und wurden für Frau Jolanta Januszewski bzw. Omar Taha M Salhin / die VIVA Datenschutz ausgesprochen.
Auffällig war dabei heute besonders, dass einige Betroffene uns berichtet haben, zuvor eine Abmahnung von Rechtsanwalt Kilian Lenard erhalten und darauf gezahlt zu haben und im Anschluss eine weitere Abmahnung von der RAAG Kanzlei gefolgt ist. Ob es hier einen Austausch beider Kanzleien gibt, können wir nicht sagen (und würden es daher zum jetzigen Sachstand auch nicht behaupten), auffällig finden wir diese Zusammenhänge aber auf jeden Fall.
Unser Grundsatzbeitrag zu dem Thema zur Vertiefung:
Wir haben bereits umfangreich über die aktielle Abmahnwelle von Frau Jolanta Januszewski sowie Omar Taha M Salhin durch die RAAG Kanzlei berichtet:
Was ist zu tun?
Keine Zahlung leisten, die Abmahnung nicht ignorieren, sondern wehren!
Sowohl die von Rechtsanwalt Kilian Lenard als auch die von der RAAG Kanzlei (Dikigoros Nikolaos Kairis) für Omar Taha M Salhin bzw. Frau Jolanta Januszewski / die angebliche Interessengemeinschaft Datenschutz –VIVA Datenschutz versendeten DSGVO-Abmahnschreiben sind nach unserer Einschätzung hochgradig rechtlich anfechtbar und daher unberechtigt (insbesondere aus dem Gesichtspunkt /Gewinnerzielung/Rechtsmissbrauch heraus). Benötigen Sie fachkundige anwaltliche Unterstützung? Wir verteidigen Sie gerne gegen die Abmahnung der RAAG Kanzlei bzw. Rechtsanwalt Kilian Lenard.
In keinem Fall, in dem wir die Abmahnschreiben der RAAG Kanzlei für unsere Mandanten zurückgewiesen haben, haben wir bislang weitere Post von der RAAG Kanzlei oder Rechtsanwalt Kilian Lenard zurückerhalten. Sollte sich hieran zukünftig etwas ändern, würden wir hierüber berichten und Sie auf de mLaufenden halten.
In den letzten Tagen und Wochen/Monaten konnten wir bereits umfangreich Erfahrung mit derartigen Google Fonts Abmahnungen sammeln und bieten Ihnen die außergerichtliche Verteidigung gegen eine solche Google Fonts Abmahnung der RAAG Kanzlei sowie auch des Rechtsanwalts Kilian Lenard zu einem günstigen Festpreis an, der erheblich unter dem von den eben genannten Abmahnkanzleien geforderten Betrag liegt.
Nutzen Sie gerne die Gelegenheit umd kontaktieren Sie und für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) oder stellen Sie uns gerne Ihre Fragen auch gerne per E-Mail. Zur Vorbereitung wäre es hilfreich, wenn Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten. Nutzen Sie auch gerne einfach und bequem die Nachrichtenfunktion hier auf Anwalt.de nutzen.
Artikel teilen: