Google Fonts Abmahnung der RAAG Kanzlei für Omar Taha M Salhin oder Jolanta Januszewski erhalten? Wir helfen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Auch heute am 16.11.2022 erreichen uns eine Vielzahl an Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der  RAAG Kanzlei wegen  angeblicher Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit der Verwendung von Google Fonts erhalten haben.

Sämtliche Abmahnungen der RAAG Kanzlei , die wir heute vorgelegt bekommen haben, betreffen Frau Jolanta Januszewski bzw. Omar Taha M Salhin, die angeblich  „Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz – kurz: VIVA Datenschutz“ sein sollen. Was konkret diese Interessengemeinschaft Datenschutz sein soll, ist derzeit schleierhaft. Offenbar soll die Abmahnung dadurch „seriöser“ wirken, um den Empfänger leichter zur Zahlung zu bewegen.

Auffällig war heute besonders, dass mehrere Betroffene sowohl von Rechtsanwalt Kilian Lenard als auch zeitversetzt von der RAAG Kanzlei Post erhalten haben. Ein statistischer Zufall? Wir finden dies zumindest sehr auffällig.

Hier finden Sie einen Beitrag von uns zur Vertiefung, worum es bei den Abmahnungen geht:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-google-fonts-warum-sie-betroffen-sind-und-was-sie-dagegen-tun-koennen-205456.html

Wir haben bereits umfangreich über die aktielle Abmahnwelle von Frau Jolanta Januszewski sowie Omar Taha M Salhin durch die RAAG Kanzlei berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-raag-kanzlei-fuer-viva-datenschutz-jolanta-januszewski-wegen-google-fonts-205978.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-raag-kanzlei-fuer-omar-taha-m-salhin-viva-datenschutz-wegen-google-fonts-erhalten-wir-helfen-206090.html


Unsere ausdrückliche Empfehlung:


Nicht zahlen, nicht aussitzen, sondern wehren!


Die von der RAAG Kanzlei (Dikigoros Nikolaos Kairis) für Omar Taha M Salhin bzw. Frau Jolanta Januszewski / Interessengemeinschaft Datenschutz –VIVA Datenschutz ausgesprochenen Abmahnungen sind nach unserer Einschätzung rechtlich angreifbar (es spricht viel dafür, dass die Abmahnungen lediglich versendet werden, um beim Empfänger der Abmahnung abzukassieren und nicht der Datenschutz im Vordergrund steht). Sofern Sie anwaltliche Unterstützung benötigen unterstützen wir Sie gerne dabei, sich gegen die Abmahnung der RAAG Kanzlei zu wehren.

In keinem Fall, in dem wir Abmahnungen der RAAG Kanzlei für unsere Mandanten zurückgewiesen haben, haben wir bislang weitere Post von der RAAG Kanzlei erhalten.

In den letzten Tagen und Wochen konnten wir bereits umfangreich Erfahrung aus einer Vielzahl derartiger Fälle sammeln und bieten Ihnen die außergerichtliche Verteidigung gegen eine solche Google Fonts Abmahnung der RAAG Kanzlei zu einem günstigen Festpreis an, der erheblich unter dem von der RAAG Kanzlei geforderten Betrag liegt.

Nutzen Sie gerne die Gelegenheit umd kontaktieren Sie und für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch  (0471/483 99 88 – 0) oder stellen Sie uns gerne Ihre Fragen auch gerne per E-Mail. Zur Vorbereitung  wäre es hilfreich, wenn Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten. Gerne können Sie natürlich auch die Nachrichtenfunktion hier auf Anwalt.de nutzen.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten Datenschutzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht

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