Abmahnung RAAG Kanzlei für VIVA Datenschutz / Jolanta Januszewski wegen Google Fonts

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Es ist gibt ganz aktuelle Neuigkeiten rund um die Google Fonts Abmahnwelle.

Seit mehreren Wochen hat die Kanzlei RAAG (Dikigoros Nikolaos Kairis) zahlreiche Abmahnungen wegen behaupteter Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit Google Fonts für die Mandantschaft Herr/Frau Wan Yu versendet.

Hier finden Sie unseren Grundsatzbeitrag, in dem wir über derartige Abmahnungen berichtet haben:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-google-fonts-warum-sie-betroffen-sind-und-was-sie-dagegen-tun-koennen-205456.html

Uns wurde heute ein Abmahnschreiben mit Datum vom 08.11.2022 vorgelegt, mit welchem die Kanzlei RAAG (Dikigoros Nikolaos Kairis) die Vertretung einer Frau Jolanta Januszewski anzeigt. Diese sei nach seiner Darstellung „Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz – kurz: VIVA Datenschutz“.

Auch bei dieser Abmahnung geht es im Kern um den Vorwurf einen Datenschutzverstoß dadurch begangen zu haben, dass die IP-Adresse des Besuchers der Webseite des Abgemahnten aufgrund der Verwendung von Google Fonts an Google übertragen worden sei.

In der uns vorgelegten Abmahnung für Frau Jolanta Januszewski / die VIVA Datenschutz zählt die Kanzlei RAAG diverse Ansprüche auf, welche seiner Mandantin angeblich zustünden (insbesondere Löschung und Unterlassung, Auskunft über Datenverarbeitung sowie Schadensersatz und Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten).

Das Schreiben endet mit einem Vergleichsangebot, mit welchem Frau Jolanta Januszewski / die VIVA Datenschutz die Angelegenheit abschließt, sofern der Abgemahnte Schadensersatz in Höhe von 140.- € und Anwaltskosten, mithin insgesamt 230,96 € an Frau Jolanta Januszewski / die VIVA Datenschutz zahlt und bestätigt, dass keine Datenübermittlung an Google betreffend Frau Jolanta Januszewski /  VIVA Datenschutz zahlt.

Unsere Handlungsempfehlung:

Nicht zahlen, sondern Abmahnung zurückweisen!

Die von Dikigoros Kairis Nikolaos für seine Mandantin Jolanta Januszewski als Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz (VIVA Datenschutz)  könnte nach unserer rechtlichen Einschätzung genauso rechtlich anfechtbar sein, wie die zahlreichen Abmahnungen, die die Kanzlei RAAG für Ihre bisherige Mandantin/Mandanten Herrn/Frau Wang YU ausgesprochen hat.

Zwar ist die die Abmahnung juristisch anders gestaltet, als die zuvor für Herrn/Frau Wang Yu ausgesprochenen Abmahnungen jedoch spricht unseres Erachtens einiges dafür, dass es bei den Abmahnungen um sachfremde Beweggründe, nämlich eine Einnahmeerzielungsabsicht geht, was die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht billigt und als rechtsmissbräuchlich einstuft. So ist z. B. überhaupt nicht nachgewiesen, dass tatsächlich eine Datenübertragung an Google zu Lasten der Frau Jolanta Januszewski / die VIVA Datenschutz stattgefunden hat.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung der RAAG Kanzlei Frau Jolanta Januszewski / die VIVA Datenschutz im Zusammenhang mit der Verwendung von Google Fonts erhalten, dann helfen wir Ihnen gerne. In den letzten Tagen und Wochen konnten wir bereits umfangreich Erfahrung aus einer Vielzahl vergleichbarer Abmahnfälle sammeln und bieten Ihnen die außergerichtliche Verteidigung gegen eine solche Google Fonts Abmahnung des Rechtsanwalt Kilian Lenard zu einem günstigen Pauschalpreis an, der deutlich unter den geforderten 230,96 € liegt.

In keinem einzigen Fall, in dem wir Abmahnungen für unsere Mandanten gegenüber Mandantschaft der Kanzlei RAAG zurückgewiesen haben, haben wir oder unsere Mandanten noch etwas von der Kanzlei RAAG gehört.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch  (0471/483 99 88 – 0) oder stellen Sie uns gerne Ihre Fragen auch gerne per E-Mail. Zur Vorbereitung  wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden. Gerne können Sie natürlich auch die Nachrichtenfunktion hier auf Anwalt.de nutzen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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