Abmahnung RAAG Kanzlei für Omar Taha M Salhin / VIVA Datenschutz wegen Google Fonts erhalten? Wir helfen!

  • 2 Minuten Lesezeit

In den letzten Tagen (und auch heute am 15.11.2022) erreichen und zahlreiche  Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der  RAAG Kanzlei (Dikigoros Nikolaos Kairis) erhalten haben. Diesmal tritt ein neuer Abmahner / Mandant der RAAG auf.

Konkret handelt es sich ein Omar Taha M Salhin, der genau wie bei vorherigen Abmahnungen der RAAG Kanzlei (vorherige Abmahnungen wurden für Herr/Frau Wan Yu sowie Frau Jolanta Januszewski ausgesprochen) behauptet „Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz – kurz: VIVA Datenschutz“ zu sein.

Was konkret diese Interessengemeinschaft Datenschutz sein soll, ist derzeit fraglich. Jedenfalls kann man zu der Wertung gelangen, dass diese vermeintliche Interessengemeinschaft lediglich dazu dient, um den Abmahnungen den Anschein von Seriosität zu geben.

Hier finden Sie einen Beitrag von uns zur Vertiefung, worum es bei den Abmahnungen wegen Google Fonts eigentlich geht:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-google-fonts-warum-sie-betroffen-sind-und-was-sie-dagegen-tun-koennen-205456.html

Wie haben bereits umfangreich zu dieser neuen Abmahnwelle rund um Frau Jolanta Januszewski durch die RAAG Kanzlei berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-raag-kanzlei-fuer-viva-datenschutz-jolanta-januszewski-wegen-google-fonts-205978.html

Unsere Handlungsempfehlung:

Keine Zahlung leisten, nicht aussitzen!

Die von der RAAG Kanzlei (Dikigoros Nikolaos Kairis) für Omar Taha M Salhin / die Interessengemeinschaft Datenschutz –VIVA Datenschutz ausgesprochenen Abmahnungensind nach unserer Einschätzung rechtlich anfechtbar (es spricht viel dafür, dass die Abmahnungen zur Einnahmenerzielung ausgesprochen wird). Sofern Sie anwaltliche Unterstützung benötigen unterstützen wir Sie gerne dabei, sich gegen die Abmahnung zu wehren.

In keinem einzigen Fall, in dem wir Abmahnungen für unsere Mandanten zurückgewiesen haben, haben wir oder unsere Mandanten bislang weitere Post von der RAAG Kanzlei erhalten.

In den letzten Tagen und Wochen konnten wir bereits umfangreich Erfahrung aus einer Vielzahl derartiger Fälle sammeln und bieten Ihnen die außergerichtliche Verteidigung gegen eine solche Google Fonts Abmahnung der RAAG Kanzlei zu einem günstigen Festpreis an, der erheblich unter dem von der RAAG Kanzlei geforderten Betrag liegt.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch  (0471/483 99 88 – 0) oder stellen Sie uns gerne Ihre Fragen auch gerne per E-Mail. Zur Vorbereitung  wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden. Gerne können Sie natürlich auch die Nachrichtenfunktion hier auf Anwalt.de nutzen.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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