DSGVO-Abmahnung von Erich Andreas Speck durch die A•Kanzlei

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Da sind sie nun die ersten Abmahnungen bezüglich der DSGVO. Die Augsburger Kanzlei A•Kanzlei hat es sich nicht nehmen lassen, bereits am 25.05.2018 Verstöße aufgrund der Datenschutzgrundverordnung für ihren Mandanten, Herrn Erich Andreas Speck, Dienstleistungen auszusprechen.

Fehlende Datenschutzerklärung wird gerügt

Rechtsanwalt Orhan Aykac rügt das Betreiben einer Internetseite, ohne dass auf dieser Seite, an geeigneter Stelle Datenschutzhinweise vorgehalten werden, wie es in § 13 Abs. 1 TMG und Art. 12 DSGVO gefordert würde. Rechtsanwalt Orhan Aykac fordert mit der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Anwaltskosten aus einem Streitwert von 7.500,00 Euro i.H.v. 729,23 Euro.

Auf keinen Fall sollten Sie eine solche Abmahnung ignorieren. Ebenso sollten Sie die geforderte Summe nicht direkt zahlen bzw. die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Es ist äußerst zweifelhaft, ob die Ansprüche des Herrn Erich Andreas Speck überhaupt bestehen. Zunächst wird nichts zu einem etwaigen Wettbewerbsverhältnis vorgetragen. Auch eine Recherche im Internet ergibt zu dem Abmahner leider nicht viele Informationen. An der Stelle dürfte die Berechtigung bereits fragwürdig sein.

Rechtmäßigkeit der Abmahnung ist fragwürdig

Aber auch der gerügte Verstoß selbst ist äußerst fragwürdig. So ist es in der juristischen Literatur umstritten, ob die Vorschriften der DSGVO überhaupt abmahnfähige Marktverhaltensregel darstellen. Wie hier bereits berichtet, geht eine durchaus beachtenswerte Mehrheit derzeit nicht davon aus. Es ist daher ratsam, sich zu den genauen Risiken und Möglichkeiten der Verteidigung gegen eine solche Abmahnung beraten zu lassen. Gerne bin ich Ihnen in diesen Fällen behilflich. Nutzen Sie hierfür einfach mein Kontaktformular, schicken Sie mir eine Mail mit der entsprechenden Abmahnung oder rufen Sie mich an und profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht.

– UPDATE –

Die Abmahnung wurde von der A•Kanzlei mittlerweile auf das anwaltliche Reaktionsschreiben wieder zurückgenommen. Das zeigt nun umso mehr, dass es sich, gerade bei Abmahnungen aufgrund der DSGVO, lohnt, sich zu wehren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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