Eheglück am 11.11.11 und die Folgen: Alles gut geregelt im Ehevertrag!

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Am Hochzeitstermin 11.11.11 ist die die Freude über das Eheglück groß. Damit das so bleibt, sollte auch an die Regelung der Rechtsfolgen der Eheschließung gedacht werden. Denn vieles lässt sich mit einem Ehevertrag regeln. Dabei geht es nicht nur um die Folgen bei Scheidung der Ehe, sondern auch bei Tod eines Ehegatten.

Natürlich mag in den ersten Tagen kein Ehegatte an solche Fälle denken. Eine Vernachlässigung der Besprechung von Punkten wie Unterhalt, Vermögen und Versorgung im Alter birgt schon den Streit in sich. Am besten machen sich die Eheleute im Gespräch gemeinsam eine Liste, wie sie diese Fragen am liebsten regeln würden: Welche Punkte wie geregelt werden können und ob die Vorstellungen der Eheleute nach geltender Rechtslage umgesetzt werden können, erklärt dann der anwaltliche Berater.

Denn Vorsicht: Wird ein Ehegatte in einem Punkt übermäßig benachteiligt, so kann dies sogar zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags führen! In der Regel finden sich bei professioneller Beratung aber immer sichere Lösungen. Schließlich muss der Vertrag für seine Wirksamkeit beim Notar beurkundet werden. Dann steht einer langen und friedlichen Ehe nichts mehr im Wege...


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