Eigenbedarfskündigung - Wichtige Hinweise zum Widerspruch für Mieter (Serie - Teil 6)
- 3 Minuten Lesezeit
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Vorliegend lesen Sie Teil 6 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
- Eigenbedarfskündigung - von wem kann Eigenbedarf geltend gemacht werden? (Serie - Teil 1)
- Eigenbedarfskündigung - grundlegende Voraussetzungen (Serie - Teil 2)
- Eigenbedarfskündigung - Kündigungsfrist (Serie - Teil 3)
- Eigenbedarfskündigung - Sperrfrist (Serie - Teil 4)
- Eigenbedarfskündigung - wichtige Hinweise zu Formalien für Vermieter (Serie - Teil 5)
- Eigenbedarfskündigung - Zustellung der Kündigung (Serie - Teil 7)
- Eigenbedarfskündigung - Muster für Vermieter (Serie - Teil 8)
- Eigenbedarfskündigung - Muster Widerspruch für Mieter (Serie - Teil 9)
- Eigenbedarfskündigung - Muster Räumungsklage für den Vermieter (Serie - Teil 10)
- Eigenbedarfskündigung - Muster Klageerwiderung für den Mieter (Serie - Teil 11)
- Eigenbedarfskündigung - Muster Räumungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter (Serie - Teil 12)
- Eigenbedarfskündigung - Ausschluss im Mietvertrag (Serie - Teil 13)
- Eigenbedarfskündigung - Umfang der Begründungspflicht (Serie - Teil 14)
- Eigenbedarfskündigung - Sperrfrist bei mehrmaliger Umwandlung (Serie - Teil 15)
- Eigenbedarfskündigung - Einvernahme des Vermieters von Amts wegen (Serie - Teil 16)
6. Was ist bei der Formulierung des Widerspruchs gegen eine Eigenbedarfskündigung für Mieter zu beachten?
In der Folge soll auf die wichtigsten Angaben und Überlegungen, die hinsichtlich eines Widerspruchs gegen eine Eigenbedarfskündigung gemacht bzw. angestellt werden müssen, eingegangen werden.
Formale Mängel der Kündigung:
Hier sollte in strategischer Hinsicht überlegt werden, ob es überhaupt sinnvoll ist, den Vermieter auf formale Mängel seiner Eigenbedarfskündigung hinzuweisen. Häufig beobachtet man in der Praxis, dass Anwälte lange Stellungnahmen zur Wirksamkeit der Kündigung abgeben, obwohl dies oft strategisch unklug ist.
Wenn man dagegen den Vermieter im Prozess auflaufen lässt, gewinnt man dadurch zumindest immer Zeit. Zudem ist fraglich, ob ein Vermieter nach verlorener Räumungsklage angesichts der entstehenden Kosten das gesamte Prozedere noch einmal durchlaufen möchte.
Begründung:
Unbedingt zu raten ist die Aufführung sämtlicher in Betracht kommender Gründe für den Widerspruch. Auch Gründe, die der Mieter persönlich nicht für ausschlaggeben hält, sollten angegeben werden, hier liegen nicht selten Irrtümer vor.
Hintergrund dieser Überlegung ist zudem, dass nicht angegebene Gründe später im Prozess möglicherweise nicht mehr geltend gemacht werden können.
Angaben zu den Einkünften:
In Anbetracht des Umstandes, dass zumeist wirtschaftliche Aspekte maßgebliche Gründe für die Wirksamkeit eines Widerspruchs bzw. Fortsetzungsverlangens sind, sollten die Einkünfte sämtlicher Familienmitglieder dargelegt werden.
Eine detaillierte Darstellung ist auch deswegen so bedeutsam, da speziell in Ballungsräumen die Beschaffung eines angemessenen und für den Mieter bezahlbaren Ersatzwohnraums (in der Zukunft) häufig problematisch sein wird.
Die Serie wird fortgesetzt. Die gesamt Serie finden Sie auf: www.eigenbedarfskuendigungen.de
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin
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