Einkommen von Selbständigen und "Hartz IV"

Rechtsgebiet: Sozialrecht
Rechtstipp vom 10.01.2012
Viele Selbstständige sind ergänzend auf "Hartz IV" angewiesen. Oft läuft das Prozedere JobCenter dann so ab: Man bekommt einen vorläufigen Bewilligungsbescheid für 6 Monate lang, dort wird das geschätzte durchschnittlich zu erwartende Einkommen zu Grunde gelegt. Sodann fordert das JobCenter monatlich Gewinn- und Verlustberichte und es hagelt Änderungs-, Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide für jeden einzelnen Monat und nicht selten gibt es mehrere Bescheide für einen Monat in dichter Folge mit unterschiedlichen Einkommensberechnungen usw.. So wird das Aufrechterhalten der Ergänzungshilfe über "Hartz IV" oft zum Vollzeitjob und die eigentliche Erwerbstätigkeit leidet darunter.

Betroffene sollten daher auf folgender korrekter Verfahrensweise bestehen: Zunächst gibt es den besagten vorläufigen Bescheid für 6 Monate. Erst nach Ablauf dieser 6 Monate berechnet das JobCenter das tatsächlich erwirtschaftete durchschnittliche Einkommen und erlässt dann einen endgültigen Bewilligungsbescheid für diesen 6 Monatszeitraum. Der Betroffene erhält dann eine Nachzahlung oder die Mitteilung, wie viel er zurückzahlen muss. Diese Verfahrensweise sorgt für Klarheit, Übersicht und weniger Stress bei allen Beteiligten und der Betroffene kann sich darauf konzentrieren, seine Gewinne zu steigern, um frei von Leistungen zu werden.

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