Einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nachweispflicht bei Krankheit? Weiterarbeit ohne Nachweise nach 15.3.2022?

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Aktuelles bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz.

Ab dem 15.03.2022 müssen Arbeitnehmer, die in den in § 20a Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen tätig sind, Nachweise vorlegen (geimpft, genesen oder Nachweis, dass eine Impfung medizinisch kontraindiziert ist). Dabei stellt sich folgende zwei Fragen:

1. Müssen auch Arbeitnehmer, die z.B. krank sind und daher nicht im Betrieb vor Ort tätig sind, einen solchen Nachweis erbringen?

2. Können Arbeitnehmer, die in Einrichtungen nach § 20a Infektionsschutzgesetz tätig sind, und keinen der Nachweise haben, einfach über den 15.03.2022 hinaus weiterarbeiten?

Beide Fragen habe ich Ihnen bereits in meinem Video vom 22.12.2021 zutreffend beantwortet. Nun hat des Bundesgesundheitsministerium am 16.02.2022 in der „Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten“ meine Rechtsausführungen bestätigt. Zuschauer meiner Videos sind daher schon weitaus früher informiert gewesen. Nun liegt die Bestätigung der höchsten zuständigen Behörde vor.  

§ 20a des Infektionsschutzgesetztes soll bekanntlich Infektionen von vulnerablen Gruppen verhindern. Es konnte daher nicht anders sein, dass Arbeitnehmer, die nicht vor Ort tätig sind (krank, Urlaub usw.) keiner Nachweispflicht unterliegen, solange sie abwesend sind. Wichtig ist hierbei das Datum, d.h. der 15.03.2022. Falls ab dem 15.03.2022 eine Tätigkeit in einer Einrichtung nach § 20a des Infektionsschutzgesetztes erbracht wurde und die Abwesenheit (Krankheit, Urlaub usw.) erst nachher eintrat, sprechen die überwiegenden Gründe für eine Nachweispflicht.

Auch die Frage, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, der keine Nachweise nach § 20a des Infektionsschutzgesetztes hat, ab dem 15.03.2022 freistellen kann, wird beantwortet.

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Ich wünsche Ihnen auch gute Unterhaltung mit dem Video. Sollten Sie Anregungen für weitere Videos haben, können Sie mir diese gerne mitteilen.

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Foto(s): https://bildagentur.panthermedia.net/

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