Eltern haften für ihre Kinder?

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Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Eltern für ihr Kind haften. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung vom 19.01.2021 (Az.: VI ZR 210/18) deutlich gemacht, dass Eltern bei aller Liebe nicht für, sondern gegenüber ihrem eigenen Kind haften. Das Gericht entschied in einem Fall, in dem Eltern mit ihrem dreijährigen Kind ein Pferdeturnier besuchten. Dort hielten sie sich im Bereich zwischen dem Springplatz und der Reithalle auf, wo sie verschiedene Verwandte und Bekannte trafen und sich an einen Biertisch setzten. In einem unbeobachteten Moment begab sich das Kind mit einem anderen, etwa vier Jahre alten Kind, zu einem offenen Pferdetransporter und fütterte von außen eines der darin befindlichen Pferde. Dann stieg es in den Pferdeanhänger und wurde von einem Huf des Pferdes am Kopf getroffen. Die Halterin des Pferdes beziehungsweise deren Tierhalterhaftpflichtversicherung leisteten zunächst Schadensersatz. Später verlangten sie einen Großteil des Geldes zurück, da die Eltern ihre Aufsichtspflicht gegenüber dem Kind verletzt hätten. Diese Ansicht teilte der BGH. Die Richter waren der Meinung, dass ein Kind Ersatzansprüche gegenüber seinen Eltern für den Fall einer Pflichtverletzung in Ausübung der elterlichen Sorge hat. Eltern haben bei der Ausübung der elterlichen Sorge dem Kind gegenüber für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Die Pflicht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen, umfasst insbesondere die Pflicht, das Kind zu beaufsichtigen. Daher kann sich bei einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern ein Anspruch des Kindes gegen diese ergeben. Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um Schädigungen zu verhindern. De facto bedeutet diese Entscheidung für Eltern, dass das Einhalten der eigenen Aufsichtspflicht wichtig ist, wenn das Kind bzw. dessen Eltern Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten geltend machen.

Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, Fachanwalt für Familienrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.


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