Was ist ein Ehevertrag?

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Ein Ehevertrag wird geschlossen, wenn die angehenden Ehepartner von den gesetzlichen Regelungen für das eheliche Zusammenleben und besonders für den Fall einer Trennung und Scheidung abweichen wollen. Das gilt beispielsweise für den Güterstand während der Ehe und Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Verteilung des Hausrats, Nutzungsrecht und Eigentum an gemeinsamen Immobilien, Versorgungsausgleich oder Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.


Ein Ehevertrag wird oft zusammen mit einem Erbvertrag abgeschlossen. Beide können aber auch unabhängig voneinander gemacht werden. Ein Sonderfall des Ehevertrags ist die Scheidungsfolgenvereinbarung.


Will ein Paar vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichen, muss es dazu einen Ehevertrag abschließen. Eine Gütertrennung ist daher nur mit Ehevertrag möglich. Andererseits kann es auch mit einem Ehevertrag beim Zugewinn bleiben oder diesen modifizieren. So können bestimmte Vermögen wie eine Immobilie oder ein Unternehmen bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs ausgeschlossen werden.


Ein Ehevertrag ist nach deutschem Recht nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Es empfiehlt sich für beide Ehegatten, einen eigenen Anwalt für die Beratung hinzuzuziehen, damit dieser die Interessen des jeweiligen Partners durchsetzt.


Sie wollen heiraten und sich mit einem Ehevertrag absichern? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von Frau Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, in der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth beraten.


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