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Eltern streiten über Corona-Impfung ihres minderjährigen Kindes

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Wie ist zu entscheiden, wenn sich die Kindeseltern über die Notwendigkeit einer Impfung des gemeinsamen Kindes gegen das Corona-Virus uneinig sind?

Die Kindeseltern sind geschieden. Sie haben ein gemeinsames minderjähriges fast 16-jähriges Kind und üben die elterliche Sorge gemeinsam aus. 

Das Kind möchte sich gegen Corona impfen lassen. Der Vater befürwortet die Impfung. Die Mutter lehnt die Impfung aber kategorisch ab. Sie hält die Impfung für eine bloße "Gentherapie". 

Der Vater beantragt deshalb die Befugnis zur alleinigen Entscheidung über die Impfung. Diese wird ihm im Wege der einstweiligen Anordnung vom Familiengericht vorläufig erteilt. 

Die dagegen eingelegte Beschwerde der Mutter wies das OLG Frankfurt am Main zurück.

  • Ein 16-jähriger benötigt bei einem nicht geringfügigen medizinischen Eingriff die Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern.
  • Gem. § 1628 S. 1 BGB kann bei Uneinigkeit der Eltern in einer einzelnen Angelegenheit die Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil übertragen werden.
  • Sie ist bei eine Impfung dem Elternteil zu übertragen, welches die Impfung entsprechend der STIKO-Empfehlungen befürwortet. 

Darüber hinaus führt das OLG aus, dass auch der Kindeswille nach § 1697 a BGB zu beachten ist, wenn Alter und Entwicklungsstand des Kindes es ihm erlauben, sich eine eigenständige Meinung zum Streitthema zu bilden. Diese Voraussetzungen lagen vor, auch das Kind befürwortete die Impfung. Die Entscheidung ist rechtskräftig. (OLG Frankfurt a. M., Beschluss. v. 17.08.2021, 6 UF 120/21).


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