Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Elterngeldantrag!

Elterngeldantrag - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 5 Minuten Lesezeit
Elterngeldantrag - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist Elterngeld?

Beim Elterngeld handelt es sich um eine Sozialleistung. Es wird vom Staat gezahlt an Familien mit kleinen Kindern, um diese bei der Sicherung des Lebensunterhalts zu unterstützen. Das Elterngeld versteht sich als Entgeltersatzleistung, weil es Eltern unterstützt, die nach der Geburt ihres Kindes nicht sofort wieder arbeiten oder nur in Teilzeit arbeiten.

Das Elterngeld ist gesetzlich im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) geregelt, das am 1. Januar 2007 in Kraft trat. Im gleichen Zuge ersetzte es das Erziehungsgeld. Es ist zeitlich befristet und seine Höhe hängt vom Nettoeinkommen der Eltern ab.

Was ist Elterngeld Plus?

Das Elterngeld Plus gibt es seit dem 1. Januar 2015. Das „normale“ Elterngeld wird zur Abgrenzung auch als Basiselterngeld bezeichnet. Während das Basiselterngeld für maximal 14 Monate gezahlt wird, kann der Anspruch beim Elterngeld Plus unter bestimmten Voraussetzungen auf 28 Monate ausgedehnt werden.

Ziel des Elterngeld Plus ist es, Eltern zu fördern, die nach der Geburt des Kindes wieder schneller in den Beruf einsteigen. Arbeitet die Mutter oder der Vater des Kindes bereits innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes wieder in Teilzeit, kann er oder sie Elterngeld Plus beantragen.

Dabei gilt: Jeder einzelne Monat Basiselterngeld kann in zwei Bezugsmonate Elterngeld Plus umgewandelt werden. Der monatliche Betrag ist beim Elterngeld Plus dabei niedriger, durch die längere Bezugszeit und eine andere Berechnung bekommen die Eltern am Ende aber mehr Geld heraus als beim Basiselterngeld.

Wie viel Elterngeld kann man beantragen?

Elterngeld kann immer nur ein Elternteil beantragen. Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das dieser Elternteil vor der Geburt verdient hat. Das Elterngeld beträgt zwischen 65 und 100 Prozent dieses Nettoeinkommens. Der Prozentsatz unterscheidet sich je nachdem, ob z. B. eine Geringverdienerkomponente oder eine stufenweise Absenkung greift.

Die Mindesthöhe des Elterngelds beträgt jedoch 300 Euro. Diesen Betrag erhalten z. B. Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten. Maximal möglich ist ein monatliches Elterngeld in Höhe von 1800 Euro.

Das Elterngeld ist nie kindbezogen, sondern immer elternbezogen. Bei einer Mehrlingsgeburt, also wenn Zwillinge, Drillinge etc. geboren werden, kann deshalb nur einmal Elterngeld bezogen werden, und nicht zwei- oder dreimal. Es gibt aber einen Mehrlingszuschlag. Pro weiterem Kind einer Mehrlingsgeburt erhöht sich dieser um 300 Euro:

Art der MehrlingsgeburtHöhe des Mehrlingszuschlags
Zwillinge (= 1 Mehrling)300 Euro
Drillinge (= 2 Mehrlinge)600 Euro
Vierlinge (= 3 Mehrlinge)900 Euro
Usw.

Wer kann einen Elterngeldantrag stellen?

Wer einen Anspruch auf Elterngeld hat, ist in § 1 Abs. 1 BEEG festgehalten. Demnach können Elternteile einen Antrag auf Elterngeld stellen, die:

  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • mit dem Kind, für das Elterngeld beantragt wird, im gleichen Haushalt leben
  • dieses Kind selbst betreuen und erziehen
  • keine Erwerbstätigkeit ausüben oder nur in Teilzeit arbeiten (max. 32 Wochenstunden beziehungsweise maximal 30 Wochenstunden bei Kindern, die vor dem 01. September 2021 geboren wurden).

Sind die Eltern schwer krank, schwerbehindert oder bereits verstorben und betreuen das neugeborene Kind deshalb nicht selbst, können auch Verwandte bis dritten Grades und deren Ehepartner einen Antrag auf Elterngeld stellen, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen im Übrigen erfüllen.

Für Ausländer gilt: Sie können prinzipiell dann einen Antrag auf Elterngeld stellen, wenn sie auch einen Anspruch auf Kindergeld haben. Es ist also eine Niederlassungserlaubnis nötig bzw. ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen und sie müssen sich bereits seit mindestens 3 Jahren in Deutschland aufhalten.

Für welchen Zeitraum kann man Elterngeld beantragen?

Das Basiselterngeld ist auf 12 Monate unmittelbar nach der Geburt des Kindes begrenzt. Durch sogenannte Partnermonate kann der Basiselterngeldanspruch aber für vor April 2024 geborene Kinder noch auf bis auf 14 Monate ausgedehnt werden. Für später geborene Kinder verringert sich der Elterngeldbezug für Partner von zwei Monaten auf einen Monat. Den gemeinsamen Monat müssen Partner dann zudem in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes gemeinsam verbringen. Beim Elterngeld Plus beträgt der maximale Bezugszeitraum entsprechend 24 bzw. 28 Monate.

Der Antrag kann auch noch bis zu drei Monate rückwirkend gestellt werden. Um den vollen Betrag auszuschöpfen, müssen Eltern den Elterngeldantrag also spätestens drei Monate nach der Geburt ihres Kindes einreichen. Bei adoptierten Kindern gilt als Stichtag nicht die Geburt, sondern der Tag der Annahme des Kindes.

Die Bezugsmonate beim Elterngeld verstehen sich immer als Lebensmonate des Kindes, nicht als Kalendermonate. Ist das Kind z. B. am 16. Mai geboren, läuft der erste Monat von 16. Mai bis 15. Juni, der zweite Monat von 16. Juni bis 15. Juli usw.

Wo stellt man einen Elterngeldantrag?

Die Antragstellung für das Elterngeld muss schriftlich erfolgen. Der Elterngeldantrag muss bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Jedes Bundesland hat bestimmt, welche Behörde für das Elterngeld zuständig ist, z. B.:

  • In Bayern richtet sich die zuständige Elterngeldstelle nach dem Wohnort und zusätzlich nach dem Geburtsdatum des Kindes. Die Antragstellung ist auch online möglich.
  • In Nordrhein-Westfalen ist die Postleitzahl ausschlaggebend.
  • In Thüringen und Berlin sind die örtlichen Jugendämter zuständig.
  • In Baden-Württemberg kann der Elterngeldantrag beim örtlichen Bürgeramt eingereicht werden.
  • Im Saarland gibt es nur eine einzige Elterngeldstelle beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Wie stellt man einen Elterngeldantrag?

Zur Antragstellung muss man ein fünfseitiges Formular ausfüllen und u. a. Angaben machen zu:

  • Personendaten der Eltern
  • Personendaten des Kindes
  • weiteren Kindern im Haushalt
  • Einkommen vor und nach der Geburt
  • Umfang einer etwaigen Erwerbstätigkeit nach der Geburt
  • Bezugszeitraum
  • Entscheidung: Basiselterngeld oder Elterngeld Plus
  • Bankverbindung

Dazu kommen je nach Einzelfall verschiedene Anlagen, z. B. Anlage N für Angestellte oder Anlage G für Selbstständige. Weitere Dokumente, die mit eingereicht werden müssen, sind z. B.:

  • Geburtsbescheinigung des Kindes mit Verwendungszweck „Elterngeld“ oder „Soziale Zwecke“ im Original
  • Nachweise zum Erwerbseinkommen (z. B. Lohn- oder Gehaltsabrechnung)
  • Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers bei Teilzeitarbeit im Bezugszeitraum
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld (falls vorhanden)
  • Bescheinigung über Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (vom Arbeitgeber)

Jegliche Änderung der angegebenen Daten muss der Elterngeldstelle auch im Nachhinein sofort mitgeteilt werden.

Foto(s): ©Fotolia/Fotowerk

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Elterngeldantrag?

Rechtstipps zu "Elterngeldantrag"