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Mutterschaftsgeld - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit

Das Mutterschaftsgeld – auch Mutterschutzgeld genannt – ist eine Absicherung für Frauen während der Mutterschutzzeit. Es wird von der Krankenkasse gezahlt und dient dazu, Frauen vor und nach der Entbindung finanziell zu unterstützen.

Die wichtigsten Fakten

  • Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Hieraus ergeben sich maximal 390 Euro pro Monat.
  • Der Arbeitgeber zahlt hierauf einen Zuschuss, der sich am Nettoverdienst der werdenden Mutter orientiert.
  • Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Arbeitnehmerinnen, denen Lohn gezahlt wird.
    Frauen, die nicht gesetzlich versichert sind, erhalten 210 Euro Mutterschaftsgeld als Einmalzahlung.
  • Endet das Beschäftigungsverhältnis, entfällt der Anspruch auf den Zuschuss.

Was ist das Mutterschaftsgeld?

Vor und nach der Geburt ihres Kindes nimmt das Gesetz Arbeitnehmerinnen besonders in Schutz. Daher verordnet es für sie ein Beschäftigungsverbot. Frauen sind 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach von der Arbeit freigestellt.

Als finanzieller Ausgleich wird während der Mutterschaftsfrist Mutterschaftsgeld ausbezahlt. Arbeitnehmerinnen erhalten einen Betrag von 13 Euro pro Kalendertag, der von der gesetzlichen Krankenkasse ausbezahlt wird. Zudem erhalten sie einem Arbeitgeberzuschuss. Beides zusammen muss einen Betrag in Höhe des Nettoverdiensts der Arbeitnehmerin vor Beginn der Mutterschutzfrist ergeben.

Diesen Betrag übernimmt der Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss die Differenz zwischen dem Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse zahlt, und dem Nettolohn zahlen.

Beträgt der Nettolohn monatlich 1930 Euro, muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von 1540 Euro leisten. So ergibt sich zusammen mit dem Mutterschaftsgeld in Höhe von 390 Euro ein Betrag in Höhe des Nettolohns.

Die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss bilden die letzten drei Monate, in denen die Arbeitnehmerin ihr volles Gehalt bezogen hat. Der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss besteht für denselben Zeitraum, in dem auch das Mutterschaftsgeld ausbezahlt wird.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld erhalten Schwangere, die bei Beginn der Mutterschutzfrist mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Hierzu gehören unter anderem:

  • Arbeitnehmerinnen in Teil- und Vollzeit
  • Minijobberinnen
    Auszubildende, Studentinnen und Schülerinnen mit bezahlten Beschäftigungen
    Praktikantinnen, denen Lohn ausbezahlt wird

Auch Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft gekündigt wurde, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dasselbe gilt, wenn das Beschäftigungsverhältnis erst nach dem Anfang der Mutterschutzfrist beginnt.

Mutterschaftsgeld bei Minijobberinnen

Auch Frauen, die einen Minijob mit einem Arbeitsentgelt von bis zu 450 Euro ausüben, erhalten Mutterschaftsgeld. Einen Anspruch auf einen Zuschuss durch den Arbeitgeber haben sie nur, wenn das Arbeitsentgelt vor dem Beginn der Mutterschutzfrist 390 Euro monatlich übersteigt.

Empfängerinnen von Arbeitslosengeld I

Werdende Mütter, die bis zum Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitslosengeld I erhalten, haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in der Höhe des ausbezahlten Arbeitslosengeldes I.

Sie erhalten dann insgesamt genauso viel Unterstützung wie als Empfänger von Arbeitslosengeld I. Der Unterschied besteht darin, dass sie diese Zahlung nicht vom Jobcenter, sondern von der Krankenkasse erhalten.

Was gilt bei Frauen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind?

Werdende Mütter, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten einmalig Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn sie privat oder familienversichert sind. Beantragt wird das Mutterschaftsgeld in diesem Fall bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamts.

Wer hat keinen Anspruch?

Nicht anspruchsberechtigt sind Schülerinnen oder Studentinnen ohne Nebenbeschäftigung sowie Hausfrauen. Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II haben ebenso keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

So beantragen Sie Mutterschaftsgeld

Die Antragstellung sollte so früh wie möglich bei der gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt erfolgen. Herfür benötigen Sie von Ihrem Arzt ein Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin.

Dieses erhalten Sie üblicherweise in zweifacher Ausfertigung. Die erste Ausfertigung ist für die Krankenkasse bestimmt, die zweite für den Arbeitgeber. Ihr Arbeitgeber nimmt daraufhin mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf.

Das müssen Sie nach Entbindung und Mutterschutz beachten

Damit Sie auch für die acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhalten, müssen Sie die Geburtsurkunde an Ihre Krankenkasse übersenden.

Gehen Sie nach dem Mutterschutz in Elternzeit, müssen Sie noch Folgendes beachten: Die auf die Geburt folgenden zwei Monate Mutterschaftsgeld werden mit dem Elterngeld verrechnet. Sie zählen als volle zwei Monate Basiselterngeld.

Das Mutterschaftsgeld kann auf der Website des Bundessversicherungsamts auch online beantragt werden. Das Bundesversicherungsamt benötigt dafür

  • Ihre Steuer-ID-Nummer.
  • Angaben zu Ihrer Krankenversicherung und Ihrem Beschäftigungsverhältnis.
  • Ihre Kontonummer.
  • den voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes.

Was ändert sich bei einer Frühgeburt oder einer vorzeitigen Entbindung?

Die Frist nach der Geburt verlängert sich auf zwölf Wochen, wenn eine Mehrlingsgeburt oder eine Frühgeburt vorliegt. Das Gleiche ist der Fall, wenn durch einen Arzt innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung des Kindes festgestellt wurde.

Bei allen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um den Zeitraum, den Sie vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen haben.

Foto(s): ©Pexels.com/GustavoFring

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Rechtstipps zu "Mutterschaftsgeld"

  • 20.12.2023 Rechtsanwalt Christian Seidel
    „… Mutterschutzlohn als Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Mit Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes erhält die Frau dann Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Wie hoch ist der Mutterschutzlohn …“ Weiterlesen
  • 03.11.2023 Rechtsanwältin Imke König
    „… , was von der Höhe des Nettoverdienstes der Mutter abhängt. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt das Mutterschaftsgeld, wenn die Mutter dort Mitglied ist. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Tag …“ Weiterlesen
  • 14.07.2023 Rechtsanwältin Kathrin Roller
    „… des Mutterschutzes erhält die Arbeitnehmerin keinen Mutterschutzlohn, sondern Mutterschaftsgeld. Die Höhe des Mutterschutzlohns wird dabei nach §18 MuSchG berechnet und richtet sich grundsätzlich …“ Weiterlesen
  • 11.07.2023 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… bis zu 3.000 Euro unberücksichtigt, die aus Aufwandsentschädigungen und nebenberuflichen Tätigkeiten stammen. Mutterschaftsgeld wird anders als zuvor gar nicht mehr auf das Bürgergeld angerechnet …“ Weiterlesen
  • 28.06.2023 Rechtsanwältin Kathrin Roller
    „… beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Die schwangere Arbeitnehmerin hat während dieser Zeit Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Zudem herrscht ein generelles Beschäftigungsverbot …“ Weiterlesen
  • 12.04.2023 Rechtsanwalt Kai Simon Faix
    „… nach § 18 MuSchG zu, sondern Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse nach § 19 MuSchG. Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei einem Beschäftigungsverbot: Je nach Art der Tätigkeit der schwangeren Arbeitnehmerin …“ Weiterlesen
  • 02.02.2023 Rechtsanwältin Imke König
    „… doch den Mutterschutz in Anspruch nehmen. Wenn Sie in den Mutterschutz gehen, haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. Die Krankenkassen zahlen Mutterschaftsgeld für die letzten sechs …“ Weiterlesen
  • 31.01.2023 Rechtsanwältin Jana Christina Hartmann
    „… erhöht. Weiterhin wird das Mutterschaftsgeld nunmehr freigestellt, § 11a Abs. 1 Nr. 6 SGB II. Erbschaften werden künftig nicht mehr als Einkommen klassifiziert, sondern ab dem Folgemonat als Vermögen …“ Weiterlesen
  • 10.12.2022 Rechtsanwalt Christian Bögner
    „… einmaliger Einnahmen grundsätzlich für den Monat, in dem sie zufließen; Freistellung des Mutterschaftsgeldes. Auch im Bereich des Einkommens werden die Änderungen des SGB II nachvollzogen. Damit …“ Weiterlesen
  • 07.09.2022 Rechtsanwältin Sylvia Weiße
    „Welche staatlichen Leistungen können einkommensschwache Familien oder Allein-erziehende beantragen und wo? 1. Während der Schwangerschaft Mutterschaftsgeld Für die Dauer des gesetzlichen …“ Weiterlesen
  • 10.08.2022 Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner
    „… die Beschäftigungsverbote, der besondere Kündigungsschutz, Entgeltersatzleistungen wie Mutterschaftsgeld oder die Arbeitsplatzgestaltung relevant. Arbeitsplatzschutzgesetz Das ArbPlSchG ist für Wehrdienstleistende relevant …“ Weiterlesen
  • 29.06.2022 Rechtsanwalt Jan Paul Seiter
    „… bei einem Minijob ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Minijobber sind bei einer Schwangerschaft sechs Wochen vor und nach Wochen nach der Entbindung von der Arbeit freizustellen. Während dieser Freistellung …“ Weiterlesen
  • 01.05.2022 Rechtsanwalt Simon Bürgler
    „… ) wird Mutterschutzlohn gezahlt. Die Höhe des Mutterschutzlohns bemisst sich nach dem durchschnittlichen Bruttoverdienst der letzten 3 Monate (13 Wochen) vor Eintritt der Schwangerschaft. Mutterschaftsgeld (§ 19 …“ Weiterlesen
  • 23.03.2022 Rechtsanwalt Marco Rath
    „… , Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld hatten. Das Verletztengeld wird ab dem Tag bezahlt, an dem die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt attestiert wird, oder mit dem Tag …“ Weiterlesen
  • 27.10.2021 Rechtsanwalt Michael Walther
    „… nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. In diesem Zeitraum der sogenannten Mutterschutzfristen hat die Frau Anspruch Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss (§§19,20 MuSchG). Das Mutterschaftsgeld beträgt …“ Weiterlesen
  • 29.04.2021 Rechtsanwalt Matthias Zachmann
    „… , wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld oder die Höhe des Lohnanspruchs …“ Weiterlesen
  • 17.02.2021 Rechtsanwalt und Notar Walter Klemeyer
    „… , die jetzt arbeitslos ist, weder von der Arbeitsagentur noch von ihrer gesetzlichen Krankenkasse sogenannten Mutterschutzlohn und/oder Mutterschaftsgeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Außerdem erfährt …“ Weiterlesen
  • 01.11.2021 Rechtsanwalt Ansgar Dittmar
    „… . Mutterschaftsgeld sowie einen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Und der Arbeitgeber kann seiner Aufwendungen bei Mutterschafft über das sogenannte U2 Verfahren nach dem sogenannten Aufwendungsausgleichsgesetz …“ Weiterlesen
  • 10.12.2020 Rechtsanwältin Ilka Schmalenberg
    „… gibt es Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss, sodass man eigentlich den Lohn wie gehabt weiterhin erhält. Doch wie geht es nach den 8 Wochen weiter? Diese Entscheidung …“ Weiterlesen
  • 30.06.2020 Rechtsanwältin Anja Bleck-Kentgens
    „… auch die Frage, wie sich diese wirtschaftliche Entlastungsmöglichkeit der Unternehmen auf Schwangere mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn auswirken. 1. Grundsätzlich erhält …“ Weiterlesen
  • 05.11.2019 Rechtsanwalt Dietrich Jaser
    „… der schwangeren Frauen und Mütter auf Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld nach den §§ 18 und 19 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) aufgrund von ärztlichen Beschäftigungsverboten oder während der in § 3 …“ Weiterlesen
  • 10.10.2019 Rechtsanwältin Cathrin Lepp
    „… sind Mutterschaftsgeld, Lohnfortzahlungen und Krankengeld anzurechnen, da die Mutter ihren Bedarf damit selbst decken kann. Auch das Elterngeld wird zum Teil als Einkommen angerechnet, je nachdem, ob …“ Weiterlesen
  • 25.09.2019 Rechtsanwalt Prof. Dr. univ. Arsène Verny M.E.S.
    „… einer Naturalleistung gerichtet sind (z. B. Mutterschaftsgeld gemäß § 24i SGB V, Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V). Ausgenommen von der Genehmigungsfiktion sind zudem solche Anträge, bei denen die beantragte …“ Weiterlesen
  • 15.03.2020 Rechtsanwalt Thomas Hummel
    „… und das Mutterschaftsgeld. 2. Schutzbereich Abs. 4 schützt „jede Mutter“, und zwar für Sachverhalte, die allein Mütter betreffen. Belastungen, die der Mutter durch die Betreuung und Erziehung …“ Weiterlesen