Erfolgreiche Zulassung nach Ablehnung Masterstudiengang an der Evangelischen Hochschule Berlin

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Gestern ist bei uns eine Mandantin vorstellig geworden, welche sich bei der Evangelischen Hochschule Berlin für das kommende Sommersemester 2020 im Masterstudiengang Leitung Bildung und Diversität beworben hat. Sie hat sich regulär online beworben, die erforderlichen Unterlagen in einen Briefumschlag getan und am 13.01.2020 zur Post gebracht. Sie hat den Brief als Prio-Brief verschickt und laut Sendungsverfolgung der Deutschen Post wurde der Brief am 14.01.2020 (vor Ablauf der Bewerbungsfrist am 15.01.2020) der Evangelischen Hochschule zugestellt.

Gleichwohl erhielt sie am 14.02.2020 einen Ablehnungsbescheid. Zur Begründung wurde in dem Bescheid ausgeführt, dass der Zulassungsantrag nicht form- bzw. fristgerecht eingegangen sei. Auf telefonische Nachfrage hat man der Mandantin erklärt, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen, jedoch nach dem 15.01.2020 eingegangen seien. Daraufhin hat sie sich schriftlich an die EHB gewandt, die Angelegenheit aus ihrer Sicht erläutert und auch den Sendungsnachweis beigefügt. Sie erhielt daraufhin nur die kurze Antwort, dass dieser Nachweis kein zulässiger Nachweis sei.

Zulassung nach endgültiger Ablehnung der Hochschule durch den Anwalt für Verwaltungsrecht

Da die Mandantin dies nicht hinnehmen wollte, hat sie sich anwaltlich beraten lassen. Wir haben die Evangelische Hochschule Berlin angeschrieben, die Sachlage und den weiteren Verlauf des Verfahrens erläutert. Direkt am nächsten Tag wurde die Mandantin angerufen und zugelassen. Schade, dass erst der spezialisierte Anwalt im Hochschulrecht eingeschaltet werden musste.

Sofern man eine Ablehnung einer Hochschule nicht für gerechtfertigt hält und auch eigene Bemühungen nicht zum Erfolg führen, sollte man anwaltlichen Rat hinzuziehen. Der im Bildungsrecht spezialisierte Anwalt kann Ihnen das weitere Vorgehen und die Erfolgsaussichten erläutern. Achten Sie in jedem Fall auf die in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebene Frist. Nach Ablauf der Frist kann auch der Anwalt nicht mehr behilflich sein.


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