Erhöhung des Verteidigerkostenbeitrages in Planung - spezialisierte Strafverteidigung lohnt sich bald wieder!

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Verteidigerkostenbeitrag im Strafverfahren

§ 393a der österreichischen Strafprozessordnung sieht vor, dass der Staat unter bestimmten Bedingungen einen Beitrag zu den Verteidigungskosten eines freigesprochenen Angeklagten oder bei Einstellung des Verfahrens leistet. Geplante Änderungen sollen nun die Höchstbeträge für den Kostenersatz deutlich anheben, um den gestiegenen Kosten für Rechtsverteidigung besser zu entsprechen. 

Die konkrete Gesetzesstelle lautet wie folgt:

Wird ein nicht lediglich auf Grund einer Privatanklage oder der Anklage eines Privatbeteiligten (§ 72) Angeklagter freigesprochen oder das Strafverfahren nach Durchführung einer Hauptverhandlung gemäß § 227 oder nach einer gemäß den §§ 353, 362 oder 363a erfolgten Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens eingestellt, so hat ihm der Bund auf Antrag einen Beitrag zu den Kosten der Verteidigung zu leisten. Der Beitrag umfaßt die nötig gewesenen und vom Angeklagten wirklich bestrittenen baren Auslagen und außer im Fall des § 61 Abs. 2 auch einen Pauschalbeitrag zu den Kosten des Verteidigers, dessen sich der Angeklagte bedient. Der Pauschalbeitrag ist unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Schwierigkeit der Verteidigung und das Ausmaß des notwendigen oder zweckmäßigen Einsatzes des Verteidigers festzusetzen. Er darf folgende Beträge nicht übersteigen:

 1. im Verfahren vor dem Landesgericht als Geschworenengericht 10 000 Euro,

2. im Verfahren vor dem Landesgericht als Schöffengericht 5 000 Euro,

3. im Verfahren vor dem Einzelrichter des Landesgerichts 3 000 Euro,

4. im Verfahren vor dem Bezirksgericht 1 000 Euro.

Nach den neuen Vorschlägen könnten die Höchstbeträge auf bis zu 5.000 Euro bei Freispruch vor einem Bezirksgericht, 13.000 Euro bei Verfahren vor Einzelrichtern und 30.000 Euro bei Schöffen- oder Geschworenengerichten ansteigen, mit der Möglichkeit einer weiteren Erhöhung um 50% bei „komplexen“ Verfahren. Diese Änderungen zielen darauf ab, die finanzielle Belastung der Angeklagten zu mindern, die Gerechtigkeit des Rechtssystems zu verbessern und die Zugänglichkeit spezialisierter Strafverteidiger zu fördern.

Lesen Sie mehr zur geplanten Änderung des Verteidigerkostenbeitrages unter https://strafverteidiger-innsbruck.at/neue-hochstgrenzen-fur-verteidigerkostenbeitrage/



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