Erneut: Abmahnung vom VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.

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Mir wurde wieder einmal eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. zur Prüfung vorgelegt. Da ich in der Vergangenheit bereits wiederholt Betroffene zu entsprechenden Abmahnungen beraten habe, ist mir der Verein aus vorangegangenen Verfahren bekannt. Wenn Sie auch eine Abmahnung von dem Verein erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der Abmahntätigkeit des VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.:

Der Verein spricht unter anderem bundesweit Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen im Internet aus. Ich hatte daher in der Vergangenheit bereits auf der Internetseite meiner Kanzlei und auch hier bei anwalt.de berichtet (hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verein-gegen-unwesen-in-handel-und-gewerbe-koeln-e-v-erhalten_099624.html und hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verein-gegen-unwesen-in-handel-und-gewerbe-koeln-ev-erhalten_095113.html ).

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

Bei der mir aktuell vorliegenden Abmahnung geht es um den Vorwurf einer irreführenden Werbung mit dem CE-Zeichen bei einem Angebot auf der Plattform Amazon. Unter Verweis auf ein konkretes Angebot wird der Vorwurf erhoben, dass der angesprochene Verkehr es in Bezug auf das beworbene Produkt als eine Besonderheit ansehen müsse, dass dieses das CE-Zeichen trägt. Hierin liege eine relevante Irreführung über Selbstverständlichkeiten.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten erstatten.

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes einer irreführenden Werbung mit dem CE-Zeichen sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, auch wenn die geltend gemachten Kosten sehr gering erscheinen.

Bei der Entscheidung über die Reaktion auf die Abmahnung sollten Sie berücksichtigen, dass die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben auf der Plattform Amazon mit besonderen Problemen verbunden ist.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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