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Bußgeldkatalog für Lkw – Besonderheiten gegenüber Pkw

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Bußgeldkatalog für Lkw – Besonderheiten gegenüber Pkw

Experten-Autor dieses Themas

Für Lastkraftwagen (Lkw) gelten in Deutschland andere Vorschriften als für Personenkraftwagen (Pkw). Geschwindigkeitsüberschreitungen oder andere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden im Lkw-Bußgeldkatalog gesondert geahndet. Verstöße von Berufskraftfahrern werden teilweise als besondere Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geahndet. 

Für die Berufsgruppe „Fahrpersonal“ gelten eigene verkehrsrechtliche Vorschriften. Zum Fahrpersonal zählen Kraftfahrer, die aufgrund einer arbeitsvertraglichen Pflicht ein Fahrzeug führen. Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) wirkt sich aber auch auf Arbeitgeber aus. 

Die §§ 8, 8a FPersG nehmen Bezug auf die aufgrund von § 2 FPersG erlassene Fahrpersonalverordnung (FPersV). In § 21 FPersV sind Ordnungswidrigkeiten aufgelistet. § 22 und § 23 FPersV ahnden Verstöße gegen das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) bzw. die VO (EU) Nr. 165/2014. 

Es gibt auch verwaltungsinterne Bußgeldkataloge. Da diese Bußgeldkataloge nicht als Verordnung erlassen wurden, gelten sie nur verwaltungsintern. 

Geschwindigkeitsverstöße im Bußgeldkatalog für Lkw

Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen ist die Höchstgeschwindigkeit bei Lkw auf 80 km/h beschränkt. Auf anderen Außerortsstraßen sind 80 km/h nur für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t (Tonnen) erlaubt. Sind die Lkw schwerer, dürfen sie maximal 60 km/h fahren. Transportieren die LKW gefährliche Güter, fallen die Sanktionen höher aus. Auch das Umkippen in Kurven resultiert oftmals aus Geschwindigkeitsüberschreitungen. 

Der Fahrverbotsbereich wird bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bereits bei geringeren Verstößen erreicht. Dies ist wohl aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr der Lkw erfolgt. 

Ab einem Verstoß von 26 km/h innerorts droht dem Lkw-Fahrer ein einmonatiges Fahrverbot, 263,50 € Bußgeld und 2 Punkte, außerorts ab 31 km/h ein Monat Fahrverbot und 283,50 €. Der Pkw hat im Vergleich erst bei einer Überschreitung von 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts mit einer entsprechenden Ahndung zu rechnen. 

Lkw-Bußgeldkatalog: Fehlender Sicherheitsabstand

Ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h gilt für Lkw ein Abstand von mindestens 50 m zum Vorausfahrenden. Dieser Mindestabstand für Lkw ist aber nur als Richtwert zu verstehen. 50 Meter sind nicht immer ein ausreichender Sicherheitsabstand für Lkw. Wird mit dem Lkw der Abstand nicht eingehalten, ist ein Bußgeld zwischen 80 und 120 € sowie ein Punkt die Folge.  

Bei Fahrzeugen mit besonderen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Zügen, die länger als sieben Meter sind, muss der Abstand außerhalb geschlossener Ortschaften so groß sein, dass ein überholendes Fahrzeug einscheren kann. In Überholverbotsbereichen und wenn mehrere Fahrstreifen in einer Fahrtrichtung vorhanden sind oder wenn der Lkw zum Überholen ausschert, gilt dies jedoch nicht. 

Lkw-Überholverbote

Überholvorgänge mit einem Lkw dauern aufgrund der Länge der Fahrzeuge und ihrer häufig gedrosselten Geschwindigkeit länger und können andere Verkehrsteilnehmer gefährden. 

Solche „Elefantenrennen“ sind nicht zulässig und werden mit 80 € und einem Punkt in Flensburg geahndet. 1994 hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. ein grundsätzliches Urteil erlassen, welches häufig zur Bestimmung durch andere Gerichte herangezogen wird. Eine Geschwindigkeitsdifferenz von 10 km/h zwischen den Fahrzeugen ist demnach zu gering. Dauert der Überholvorgang mehr als 45 Sekunden und resultiert daraus eine Beeinträchtigung des Verkehrs, ist der Überholvorgang nach dem Urteil nicht rechtmäßig. 

Rote-Ampel-Verstöße durch Lkw

Ein Rotlichtverstoß mit dem Lkw kann gemäß Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld zwischen 90 und 360 € geahndet werden. Hinzu können ein bis zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg (FAER) sowie ein einmonatiges Fahrverbot kommen. Die Maßnahmen hängen davon ab, ob ein einfacher Rotlichtverstoß (bis zu einer Sekunde rot) oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß (über eine Sekunde rot) vorlag. 

Gezielte Rotlichtüberwachungen basieren nicht auf Schätzungen durch Polizeibeamte. Durch die erste Blitzerkamera wird belegt, wann die Haltelinie überfahren wurde. Der zweite Blitzer löst aus, sobald das Fahrzeug in den Gefahrenbereich einfährt. Bleibt das Fahrzeug unmittelbar stehen, nachdem es die Haltelinie überfahren hat, liegt kein Rotlichtverstoß vor. In diesem Fall liegt ein Haltelinienverstoß vor, der jedoch nur zu einem geringen Bußgeld von 10 € führt. Anders ist es bei einer Gefährdung anderer Teilnehmer oder wenn ein Unfall verursacht wird. Dann kommt es zu höheren Bußgeldern und einem Punkt im Fahreignungsregister. 

Bußgeldkatalog: Überladung von Lkw

Durch eine Überladung bei einem Lkw wird die Verkehrssicherheit eingeschränkt. Zudem werden die Straßen unter dem hohen Gewicht übermäßig abgenutzt. 

Die Fahrzeugpapiere geben an, welches zulässige Gesamtgewicht ein Lkw haben darf. Auch mit Anhänger darf es nicht überschritten werden, da sonst eine Überladung vorliegt. 

Die Überladung eines Lkw wird mit Bußgeldern zwischen 30 und 425 € geahndet. Die Bußgelder für Halter sind etwas höher als die Bußgelder für Fahrer. Ab einer fünfprozentigen Überladung ist zusätzlich mit einem Punkt im Verkehrsregister zu rechnen.  

Bußgeldkatalog Lkw: Abfahrtskontrolle

Aus der Vorschrift 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-V 70) ergibt sich, wann eine Abfahrtskontrolle erforderlich ist. Die DGUV regelt aber nicht, wie lange eine Abfahrtskontrolle dauern sollte. Eine Prüfzeit von mindestens 15 Minuten pro Fahrzeug wird überwiegend für angemessen angesehen. In einer Arbeitsschicht muss das Fahrzeug jedoch nicht bei jedem Ein- und Ausstieg geprüft werden. 

Ein Fahrzeugführer muss gemäß § 35 DGUV das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sein, im Führen des Fahrzeuges unterwiesen worden sein und dem Unternehmer die Befähigung hierzu nachgewiesen haben sowie erwartungsgemäß die ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen können. Jeder Verstoß kann beim Arbeitgeber mit einem Betrag von 187,50 € geahndet werden. 

Bußgeldkataloge nach Gesamtgewicht

Bußgeldkatalog: Lkw bis 7,5 t

Grundsätzlich gelten für Lkw bis 7,5 t gegenüber Pkw abweichende Bußgelder. Beispiele sind die Überschreitung von Lenk- und Ruhezeiten oder etwa die Nichtmitführung der Fahrerkarte

Bei einer Überladung drohen beispielsweise bis zu 235 € Bußgeld und ein Punkt. Wird bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h der Mindestabstand von 50 Metern unterschritten, ist ein Bußgeld von 80 € und ein Punkt fällig. Das Nichtmitführen einer Warnweste wird mit 15 € geahndet. 

Bußgeldkatalog: Lkw über 7,5 t

Diejenigen Fahrer, die beruflich im Güterverkehr arbeiten, benötigen eine zusätzliche Grundqualifikation oder mindestens eine Weiterbildung. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 5000 € für den Fahrer. 

Wird das Gesamtgewicht eines Lkw über 7,5 t überschritten, werden beispielsweise bei einer Überschreitung zwischen 5 % und 10 % ein Bußgeld von 110 € für den Fahrer sowie 1 Punkt und 235 € für den Halter verhängt. Bei einer Überschreitung zwischen 15 % und 20 % sind es 140 € für den Fahrer und 1 Punkt und 285 € für den Halter und bei einer Überschreitung von mehr als 30 % 380 € für den Fahrer und 425 € für den Halter. 

Foto(s): ©Adobe Stock/Grigory Bruev

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