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Exmatrikulation einfach erklärt: Das sollten Studierende unbedingt beachten

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Exmatrikulation einfach erklärt: Das sollten Studierende unbedingt beachten

Experten-Autorin dieses Themas

Das Studium ist eine Zeit des Lernens, der persönlichen Entwicklung und der Entdeckung neuer Interessen und Fähigkeiten. Doch manchmal können unvorhergesehene Umstände oder persönliche Herausforderungen zu Schwierigkeiten führen, die Studierende mit der Möglichkeit einer Exmatrikulation konfrontieren.  

Die Exmatrikulation ist ein einschneidender Moment im Leben eines Studierenden, der mit einem breiten Spektrum an Emotionen und Herausforderungen einhergeht. Sie markiert das Ende eines bestimmten Kapitels und den Beginn eines neuen Abschnitts im Hochschulleben.  

Obwohl die meisten Exmatrikulationen aufgrund regulärer Studienabschlüsse erfolgen, gibt es auch Situationen, in denen eine Zwangsexmatrikulation droht oder bereits stattgefunden hat. Dieser Ratgeber befasst sich mit dem Thema Exmatrikulation und gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte und rechtlichen Gesichtspunkte, die damit verbunden sind.

Was ist eine Exmatrikulation und aus welchen Gründen erfolgt sie?

Eine Exmatrikulation bezeichnet die offizielle Beendigung der Hochschulzugehörigkeit eines Studierenden. Dieser Prozess führt dazu, dass der Studierende von der Hochschule entlassen wird und somit nicht mehr als aktiver Student registriert ist. Die Exmatrikulation kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, von denen einige regulär und andere unerwünscht sind.  

Zu den regulären Gründen für eine Exmatrikulation zählen in der Regel der erfolgreiche Abschluss eines Studiengangs, ein freiwilliger Studienabbruch oder ein Wechsel zu einer anderen Hochschule. Unerwünschte Exmatrikulationen, auch bekannt als Zwangsexmatrikulationen, können hingegen aufgrund von nicht erbrachten Studienleistungen, Verstößen gegen die Studienordnung, wegen versäumter Rückmeldung oder aus anderen rechtlichen Gründen erfolgen. 

Diese Gründe führen zur Zwangsexmatrikulation

Eine Zwangsexmatrikulation ist eine unerwünschte Form der Exmatrikulation, bei der ein Studierender gegen seinen Willen von der Hochschule entlassen wird. Die Gründe für diese Art der Exmatrikulation sind in der Regel mit der Nichterfüllung von Studienanforderungen oder Verstößen gegen die Studienordnung verbunden. Wenn ein Studierender wiederholt die geforderten Studienleistungen nicht erbringt, unentschuldigt Prüfungen versäumt oder gegen die Regeln und Vorschriften der Hochschule verstößt, kann dies zur Zwangsexmatrikulation führen.  

Die rechtliche Grundlage für eine Zwangsexmatrikulation in Deutschland liegt in den jeweiligen Hochschulgesetzen der Bundesländer. Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten von Studierenden und Hochschulen und legen die Voraussetzungen für eine Exmatrikulation fest. Vor einer Zwangsexmatrikulation muss in der Regel ein formaler Verfahrensablauf und eine Anhörung des betroffenen Studierenden stattfinden, um sicherzustellen, dass die Entscheidung rechtlich korrekt und angemessen ist.

Kann man eine Zwangsexmatrikulation rückgängig machen?

Eine Zwangsexmatrikulation kann unter bestimmten Umständen rückgängig gemacht werden. Wenn ein Studierender mit einer Zwangsexmatrikulation konfrontiert ist und mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, stehen ihm grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen, dagegen vorzugehen.

Widerspruch gegen die Exmatrikulation einlegen 

Zunächst kann der Betroffene innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch gegen die Zwangsexmatrikulation einlegen. Es gelten insoweit die verwaltungsrechtlichen Vorschriften. Dieser Widerspruch sollte schriftlich und ausführlich begründet sein und an die zuständige Stelle an der Hochschule gerichtet werden. Die Hochschule wird den Fall erneut prüfen und eine neue Entscheidung treffen.  

Wichtig zu wissen ist, dass der Studierende durch die Einlegung des Widerspruchs erst mal weiterhin immatrikuliert bleibt und in der Regel auch weiter an Prüfungen sowie Vorlesungen teilnehmen kann. Durch den Widerspruch kann die Zwangsexmatrikulation zunächst nicht vollzogen werden, bevor eine erneute Entscheidung ergeht.

Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben 

Sollte der Widerspruch abgelehnt werden oder die Hochschule nicht innerhalb einer angemessenen Zeit reagieren, kann der betroffene Studierende als zweite Möglichkeit Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Es ist jedoch ratsam, vor dem Einlegen von Widerspruch oder Klage rechtlichen Rat einzuholen und sich von einem Anwalt für Verwaltungsrecht beraten zu lassen, da die rechtlichen Voraussetzungen und Erfolgsaussichten individuell unterschiedlich sein können. Eine rückgängig gemachte Zwangsexmatrikulation ermöglicht dem betroffenen Studierenden die Fortsetzung seines Studiums und schützt sein Recht auf Bildung und akademische Entwicklung.

Auswirkungen einer Exmatrikulation auf BAföG

Die Exmatrikulation kann erhebliche Auswirkungen auf den Bezug von BAföG (Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) haben. BAföG ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Studierende, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine der grundlegenden Bedingungen für den Bezug von BAföG ist der regelmäßige Nachweis des Studienfortschritts und der Immatrikulation an einer anerkannten Hochschule. Wenn ein Studierender exmatrikuliert wird, entfällt in der Regel die Berechtigung für BAföG-Leistungen ab dem Zeitpunkt der Exmatrikulation.

Es ist wichtig zu beachten, dass Studierende, die von einer Zwangsexmatrikulation bedroht sind oder die sich entscheiden, ihr Studium freiwillig zu beenden, das BAföG-Amt unverzüglich über die bevorstehende oder erfolgte Exmatrikulation informieren müssen. Die Fortzahlung von BAföG-Leistungen nach der Exmatrikulation ist nicht zulässig. Wird die Exmatrikulation nicht rechtzeitig gemeldet, kann das zu Rückforderungen und Rückzahlungspflichten gegenüber dem BAföG-Amt führen.

Exmatrikulation und Krankenkasse: Ende des Versicherungsschutzes

Nach der Exmatrikulation stehen Studierende vor der Herausforderung, ihre Krankenversicherung neu zu regeln. Während des Studiums sind viele Studierende über die studentische Krankenversicherung versichert, die oft günstigere Beiträge bietet.  

Mit der Exmatrikulation endet in der Regel die Möglichkeit der studentischen Krankenversicherung. Studierende müssen sich dann entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Die Art der Krankenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Einkommen oder dem Familienstatus des Betroffenen.  

Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die neuen Bedingungen und Kosten der Krankenversicherung zu informieren, um eine ununterbrochene Krankenversicherungsdeckung sicherzustellen und finanzielle Belastungen zu vermeiden. Einige Krankenkassen bieten spezielle Tarife für Studierende an, die auch nach der Exmatrikulation noch für eine Übergangszeit genutzt werden können, bis eine neue Versicherungsregelung gefunden ist.

Kann man nach der Exmatrikulation wieder studieren?

Ja, nach einer Exmatrikulation ist es grundsätzlich möglich, wieder zu studieren. Die Exmatrikulation beendet zwar das aktuelle Studium an einer Hochschule, aber sie schließt nicht die Möglichkeit aus, zu einem späteren Zeitpunkt erneut ein Studium aufzunehmen. Viele Studierende nutzen die Exmatrikulation als Chance, um sich neu zu orientieren, ihr Studienfach zu wechseln oder persönliche Herausforderungen zu bewältigen, bevor sie sich erneut einschreiben. Nach einer Zwangsexmatrikulation besteht jedoch in der Regel eine bundesweite Sperre für den jeweiligen Studiengang. 

Wenn jemand nach der Exmatrikulation wieder studieren möchte, sollte er einige Punkte beachten. Zunächst ist es wichtig, die Gründe für die vorherige Exmatrikulation zu klären und sicherzustellen, dass diese Hindernisse behoben oder bewältigt wurden. Danach sollte man sich über die Bewerbungsfristen für das gewünschte Studium informieren und sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anerkennung von Studienleistungen: Je nachdem, wie weit der Studierende im vorherigen Studium fortgeschritten war und welche Leistungen er bereits erbracht hat, können bestimmte Studienleistungen möglicherweise auf das neue Studium angerechnet werden. Dies kann dazu beitragen, Studienzeit zu sparen und schneller einen neuen Abschluss zu erlangen.

Es ist zu beachten, dass die Zulassung zum Studium nach einer Exmatrikulation nicht automatisch erfolgt. Die Hochschulen prüfen die Bewerbungen individuell und es können Zulassungsbeschränkungen und Aufnahmebedingungen gelten. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig über die spezifischen Anforderungen der gewünschten Hochschule zu informieren und die Bewerbung sorgfältig vorzubereiten. 

Foto(s): ©Adobe Stock/Vasyl

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