„Fack ju Göhte“ Mehrfachabmahnung möglich! Waldorf Frommer (Filmwerk) Fareds u. Daniel Sebastian (Musik)

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Vorsicht bei Urheberrechtsverletzung von dem Kinofilm „Fack ju Göhte“! Hierbei besteht die Gefahr, mehrere Abmahnungen zu erhalten. So mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Verletzungen an dem Filmwerk selbst ab.

Die Kanzlei FAREDS und RA Daniels Sebastian mahnen hingegen unterschiedliche Verstöße an  Musikwerken aus dem Film „Fack ju Göhte“ für ihre Auftraggeber ab.

Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH angebliche Urheberrechtverletzungen an dem Filmwerk „Fack ju Göhte“ ab.

Die zweite Abmahnung kommt von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg, die im Auftrag der Mec-Early Entertainment GmbH, einem Musikverlag, ebenfalls im Zusammenhang mit dem Film „Fack ju Göhte“ Abmahnungen ausspricht. In der Abmahnung wird dem Adressaten angelastet, durch das Anbieten des Films Fack ju Göhte“ auf einer Online-Tauschbörse gleichzeitig unerlaubt das Musikwerk „Theater Nachts“ angeboten zu haben. Bei „Theater Nachts“ handelt es sich um Filmmusik zu dem Film „Fack ju Göhte“.

In beiden Abmahnungen fordern die Kanzleien im Namen ihrer Auftraggeber von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Geldbetrages von mehreren hundert Euro.

Auch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin hat in der Vergangenheit im Auftrag der DigiRights Administration GmbH urheberrechtliche Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Film „Fack ju Göhte“ ausgesprochen. Er hat Abmahnungen wegen des unerlaubten Anbietens des Musiktitels „Martin Solveig - Hey Now" verschickt. Auch hierbei soll es sich um Filmmusik zu dem Film „Fack ju Göhte“ handeln.

Sollten Sie von einer oder sogar von mehreren der oben genannten Kanzleien eine Abmahnung erhalten haben, bleiben Sie bitte ruhig. Sehen Sie davon ab, voreilig oder aus Angst vor möglichen negativen Folgen die Forderungen der Kanzleien ohne vorherige Prüfung zu erfüllen. Auch sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse nicht die abmahnenden Kanzleien kontaktieren. Es ist sinnvoll, die Abmahnungen von einem auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Möglicherweise bestehen die gegen Sie geltend gemachten Ansprüche gar nicht oder nur zum Teil. Auch kann Ihr Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie erstellen, die Ihre Interessen hinreichend berücksichtigt und so eng wie möglich und so weit wie nötig gefasst ist.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs informieren wir Sie über die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

abmahnsoforthilfe.de


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