Fehlende Datenschutzerklärung stellt Wettbewerbsverstoß dar!

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Das Landgericht Köln, Beschluss vom 26.11.2015, Az.: 33 O 230/15, hat entschieden, dass eine fehlende Datenschutzerklärung auf einer Webseite einen Wettbewerbsverstoß darstellt und daher abmahnfähig ist. Die Entscheidung steht damit einer Linie zu einer Entscheidung des OLG Hamburg, 27.06.2013, 3 U 26/12. Da es sich bei der Entscheidung des Landgerichts Köln um einen Beschluss handelt, der im Zuge eines einstweiligen Verfügungsverfahrens erlassen wurde, fehlen leider die Entscheidungsgründe. Es ist aber davon auszugehen, dass das Gericht seine Entscheidung auf § 13 TMG stützt und diese Norm als Marktverhaltensregel im Sinne des Wettbewerbsrechts anerkennt.

Das OLG Hamburg führte insoweit wie folgt aus:

„Bei dieser Norm (gemeint § 13 TMG) handelt es sich nach Auffassung des Senats um eine im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG das Marktverhalten regelnde Norm. Diese Vorschrift setzt u.a. Art. 10 der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG um, die nicht nur datenbezogene Grundrechte gewährleisten (Erwägungsgrund 1), sondern auch den grenzüberschreitenden Verkehr personenbezogener Daten auf ein einheitliches Schutzniveau heben soll (Erwägungsgründe 6 und 7), weil ein unterschiedliches Schutzniveau ein Hemmnis für die Ausübung von Wirtschaftstätigkeiten auf Gemeinschaftsebene darstellen und den Wettbewerb verfälschen könne (Erwägungsgrund 7 Satz 2). Die Regelungen der Richtlinie dienen deshalb auch der Beseitigung solcher Hemmnisse, um einen grenzüberschreitenden Fluss personenbezogener Daten kohärent in allen Mitgliedsstaaten und in Übereinstimmung mit dem Ziel des Binnenmarktes zu regeln.“

Es deutet sich an, dass eine fehlende Datenschutzerklärung immer mehr zu einer Abmahngefahr werden wird. Wir raten daher allen Betreibern von Webseiten, zu überprüfen, ob eine Datenschutzerklärung vorhanden ist und ob diese den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Für Fragen rund um den Datenschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch, falls Sie eine Abmahnung erhalten haben. Sie erreichen uns telefonisch unter 0800/3331030 (kostenfreie Hotline) oder per E-Mail.


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