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Fehlender OS Link: Abmahnung JusDirekt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Aktuell wird im Internet über vermehrte Abmahnungen der JusDirekt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Nkodia & Brothers GmbH berichtet. Gerügt wird, dass die Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 nicht erfüllt wurde. Danach sind alle Online-Händler verpflichtet, in ihren Angeboten auf die EU-Plattform zur Online-Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (OS-Plattform) hinzuweisen.

Hintergrund der OS-Plattform?

Die OS-Plattform soll der Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ergeben. Hierdurch wird Verbrauchern bei Online-Geschäften die Möglichkeit eingeräumt Beschwerden einzureichen.

Die OS-Plattform wird nur für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen, die online geschlossen wurden, zur Verfügung stehen. Die ODR-Verordnung umfasst dabei sämtliche Onlineangebote, also Shops und auch solche, die nur über Verkaufsplattformen/Marketplaces (eBay, Amazon) verkaufen und (In-)App-Verkäufer.

Was wird in der JusDirekt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH der Nkodia & Brothers GmbH gefordert?

Neben der obligatorischen Unterlassungserklärung wird die Erstattung der Abmahnkosten nach einem Streitwert von 10.000,00 EUR plus Postpauschale mithin 745,40 EUR gefordert. Die meisten Abgemahnten ärgern sich besonders über die Kostennote, zumal anders als bei vielen anderen Wettbewerbsrechtsverletzungen der Fehler vergleichsweise einfach abgestellt werden kann. Dabei birgt genau dies erhebliche Gefahren. Denn viele Abgemahnte werden schnell die Unterlassungserklärung abgeben – wenn auch abgeändert.

Welche Gefahren bestehen bei Abgabe der Unterlassungserklärung?

Gerade weil der Fehler relativ einfach technisch abzustellen ist, versehen Abgemahnte „schnell“ das Angebot auf ebay oder auf der Webseite mit dem erforderlichen Link und vergessen ihre anderen Angebote. Nach Abgabe der Unterlassungserklärung kann damit aber die Vertragsstrafe verwirken. Gerade weil der Fehler so belanglos und schnell zu beheben scheint, sollte umso genauer darauf geachtet werden, dass alle Angebote und möglichst auch beendete aber noch abrufbare Angebote der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 entsprechen. Hier ist anwaltliche Beratung im Umgang mit der Abmahnung JusDirekt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ratsam.

Was sollten Sie nach Erhalt der Abmahnung JusDirekt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unternehmen?

Folgenden Punkte sollten Sie nach meiner Meinung umsetzen:

  1. Notieren Sie die Fristen;
  2. Nehmen Sie Kontakt zu einem versierten Anwalt auf;
  3. Lassen Sie sich beraten.

Wie können Dr. Wachs Rechtsanwälte im Umgang mit einer Abmahnung helfen?

Wir beraten nun knapp 10 Jahre im Urheber- und Wettbewerbsrecht. Nutzen Sie die Chance einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung um sich um Umgang mit ihrer Abmahnung der JusDirekt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beraten zu lassen. Wir helfen gern.


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