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Fitnessstudio: Wie kann man kündigen?

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Sport ist gesund. Und deshalb sind Fitnessstudios sehr beliebt. Doch Vorsicht: Sportstudioverträge haben meist eine lange Laufzeit. Darum sollte man gut abwägen, ob man es mit der Fitness auch ernst meint und die Mitgliedschaft im Fitnessstudio dauerhaft nutzen will. Denn wer den Vertrag unterschrieben hat, der hat über die Laufzeit die Beiträge zu bezahlen, unabhängig davon, ob er das Sportangebot dort nutzt oder nicht. Die Mitgliedschaft im Sportstudio kann auf zwei Wegen gekündigt werden.

Der Fitnessvertrag kann regulär und ordentlich innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. In vielen Verträgen ist zum Beispiel eine bestimmte Mindestlaufzeit vereinbart, nach deren Ablauf sich der Vertrag automatisch um drei Monate verlängert, wenn die Mitgliedschaft nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt wird, etwa sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Achtung: Bei dieser ordentlichen Kündigung muss man bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit weiter die Monatsbeiträge fürs Studio zahlen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, in besonderen Fällen den Sportstudiovertrag außerordentlich zu kündigen. Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann vorliegen, wenn man beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, wegen einer Krankheit oder Verletzung, das Angebot des Studios über einen längeren Zeitraum hinweg nicht in Anspruch nehmen kann. Das Amtsgericht Nürnberg hat eine außerordentliche Kündigung einer Frau für zulässig erachtet, die wegen einer schweren Knieverletzung laut einem ärztlichen Attest keinen Sport mehr ausüben konnte (Urteil v. 26.03.2009, Az.: 22 C 6632/08). Sie durfte den Vertrag mit dem Studio sofort beenden und musste auch keine weiteren Beiträge mehr bezahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Schwangerschaft ebenfalls als Grund für eine außerordentliche Kündigung anerkannt (Beschluss v. 24.05.2005, Az.: 1 BvR 906/04).

Hinweis: Wer wegen einer Verletzung oder Krankheit außerordentlich kündigen will, muss mit einem ärztlichen Attest genau belegen, dass er keinen Sport mehr machen kann. Im Attest müssen die Erkrankung und ihre Auswirkungen auf die sportliche Aktivität stehen und dort muss klar und eindeutig festgehalten sein, warum, wie lange und inwieweit eine sportliche Betätigung ausgeschlossen ist.

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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