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Frankreichurlaub: Alkoholtest muss mit

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Wer nach Frankreich fährt, sollte im Auto immer einen Alkoholtest dabei haben. Denn ab dem 1. Juli muss in jedem Kraftfahrzeug ein funktionsfähiger Alkoholtester mitgeführt werden.

Frankreich ist für den rigorosen Kampf gegen Alkohol am Steuer bekannt. In Nachtclubs, Diskotheken, Kneipen und Bars müssen den Gästen bereits kostenlose Alkoholtests zur Verfügung gestellt werden. Ab 1. Juli 2012 greift eine weitere Maßnahme, die auch Frankreichurlauber betrifft. Denn ab diesem Stichtag muss in Frankreich in jedem Kraftfahrzeug ein Alkoholteströhrchen mitgeführt werden.

Sinn und Zweck dieses stets griffbereiten Alkoholtests ist es, dass jeder Fahrer vor dem Start sich vergewissert, dass er nicht alkoholisiert ist. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, die Tests auch vor jedem Start durchzuführen. Lediglich die Mitnahme ist verpflichtend.

Damit sich Auto- und Motorradfahrer an die Neuregelung gewöhnen können, ist eine Übergangsphase vorgesehen, in der die Betroffenen lediglich verwarnt werden, sollten sie ohne Alkoholtest unterwegs sein. Aber ab 1. November wird es dann ernst. Wer dann ohne Alkoholtest erwischt wird, muss 11 Euro Bußgeld berappen.

Um zu vermeiden, dass die Urlaubskasse wegen Bußgeldern geplündert werden muss, sollte man also besser solche Schnelltester stets bei einer Reise durch Frankreich dabeihaben. Das Alkoholteströhrchen kostet um die 1,50 Euro und ist in Apotheken, Drogerien und an Tankstellen erhältlich. Am besten man erwirbt gleich ein Set mit mehreren Tests. Sie sind für ca. zwei Jahre haltbar.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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