Führen Grabpflegekosten zu einer Pflichtteilsminderung?

  • 1 Minuten Lesezeit

So mancher Erblasser meint es bei seinem Bestreben zu Lebzeiten noch alles zu regeln, besonders gut und nimmt in sein Testament eine Regelung zur Pflege seines Grabes auf.

Gibt es dann einen Pflichtteilsberechtigten, entsteht oftmals Streit darüber, ob der Erbe bei der Berechnung der Höhe des Pflichtteils, die Höhe der voraussichtlichen Grabpflegekosten den Nachlass mindernd und somit auch den Pflichtteilsanspruch mindernd, ansetzen darf.


1. BGH, Urteil vom 25.05.2021 - IV ZR 174/20

Erfreulicherweise hat der BGH mit seinem Urteil vom 25.05.2021 der langjährigen Unsicherheit in der Praxis, ob Grabpflegekosten Auswirkungen auf die Höhe des Pflichtteils haben oder nicht, ein Ende bereitet. 

Der BGH kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass ein Abzug von Grabpflegekosten bei der Berechnung des Pflichtteils nicht möglich ist. 

Grabpflegekosten stellen keine Nachlassverbindlichkeit dar. Die Grabpflege sei lediglich eine sittliche Verpflichtung des Erben.

Demgegenüber können die Kosten der Beerdigung, die mit der Erstanlage des Grabes enden, weiterhin als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden.


2. Berücksichtigungsfähigkeit im Steuerrecht

Auch wenn im Erbschaftssteuerrecht die Grabpflegekosten berücksichtigt werden, wichen die BGH-Richter nicht von ihrer Meinung ab, dass im erbrechtlichen/zivilrechtlichen Bereich die Grabpflege nur eine sittliche und keine rechtliche Verpflichtung darstelle. 

Etwas anderes soll nach Ansicht der BGH-Richter auch dann nicht gelten, wenn der Erbe alsGrabnutzungsberechtigter aufgrund einer bestehenden Friedhofssatzung zur Grabpflege verpflichtet ist. Denn schließlich würde die Verpflichtung zur Grabpflege auch Personen treffen, die den Erblasser nicht beerbt haben und dennoch dessen Grab pflegen müssen, da sie die Nutzungsberechtigten des Grabes seien. 

Selbst wenn der Erblasser die Grabpflege als den Erben treffende Auflage in das Testament hineingeschrieben hat, kann der Erbe die Grabpflegekosten nicht dem Pflichtteilsberechtigten entgegenhalten.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Cordula Alberth

Beiträge zum Thema