Führerschein-Wiedererteilung: Eignung trotz Drogenkonsum?

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Die Einnahme von Drogen und Medikamenten führt zu Eignungsdefiziten, Leistungsbeeinträchtigungen und Persönlichkeitsstörungen. Zu unterscheiden sind der einmalige „Probierer“, der häufige und gewohnheitsmäßige Konsument und der dauerhaft Drogenabhängige.

Die verkehrsbezogene Gefährlichkeit der Einnahme einer bestimmten Droge ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung noch nicht nachgewiesen (z. B. BGH NStZ 2012, 324; BGH NStZ 2009, 280 u.a.).

Welche Umstände wirken sich positiv aus?

Soweit sich ein Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der festgestellten Werte und Vorgeschichte als unabwendbar abzeichnet, ist als positiv für eine spätere Wiedererteilung zu werten, wenn der Betroffene sich kooperativ zeigt und freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet.

Eine Aufarbeitung der Drogenhintergrundproblematik ist auch als positiv zu werten.

Auch die Unterstützung durch das gesellschaftliche und familiäre Umfeld ist ein positiver Faktor.

Wann ist eine Wiederherstellung der Eignung gegeben?

Nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist von einer Wiederherstellung der Eignung auszugehen, wenn eine Entgiftung und Entwöhnung sowie eine einjährige Abstinenz stattgefunden haben.

Eine Entwöhnungsbehandlung ist stationär oder im Rahmen anderer Einrichtungen für Suchtkranke möglich. Als Nachweis sind Urin- und Blutproben möglich.

Heroin: Ist eine Eignung bei Methadon-Substitution möglich?

Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung regeln unter Ziff. 3.14.1, dass derjenige, der als Heroinabhängiger mit Methadon substituiert wird, in der Regel zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet ist. In seltenen Fällen kann eine Eignung aber gegeben sein, da es sich ja nur um eine Regel, quasi ein Indiz, handelt.

Der Autor des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen, hat sich auf das Fahrerlaubnis-, Straf- und Bußgeldrecht im Verkehrsrecht spezialisiert. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihm das Zertifikat Q für besondere Bemühungen in der Fortbildung verliehen.


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