Geblitzt? BAB 3, Wiesbaden, OT Breckenheim, km 151,700, Richtung Köln – wir helfen!

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Wir haben bereits in einem anderen Beitrag über den unauffälligen Blitzer-Anhänger berichtet, der oft zwischen der Tank- und Raststätte Medenbach-Ost und dem Wiesbadener Kreuz (A3/A66) in der Nähe des Wiesbadener Ortsteils Breckenheim beim Streckenkilometer 151,980 aufgestellt wird. 

Während es aber unter https://www.anwalt.de/rechtstipps/geblitzt-wiesbaden-breckenheim-bab-3-km-151-980-richtung-frankfurt-hilfe-vom-spezialisten-209475.html  um die Fahrtrichtung Frankfurt bzw. Wiesbaden ging, ist der vorliegende Beitrag für jene Verkehrsteilnehmer gedacht, die in der Gegenrichtung unterwegs waren und geblitzt wurden, also in nördlicher Richtung nach Köln. Auch sie haben Bußgeldbescheide mit oft sehr hohen Geldbußen, Punkten in Flensburg und möglicherweise Fahrverboten zu befürchten.


In den Anhörungsbögen erhebt das Regierungspräsidium Kassel gegen Betroffene regelmäßig folgenden Vorwurf:


"Am ... um ... Uhr wird Ihnen vorgeworfen, in Wiesbaden, Breckenheim, A3, km 151,700, FR Köln als Fahrer des ... mit dem Kfz-Kennzeichen ... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h 

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ... km/h.

Verstoß gegen § 41 Abs.1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs.1, 3 Nr.5, § 25 StVG; 11.... BKat; § 4 Abs.1 BKatV

Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Zeuge: ... PASt Wiesbaden"


Die anschließenden Bußgeldbescheide haben einen ähnlichen Inhalt und enthalten natürlich zudem die vom Bußgeldamt verhängten Sanktionen.


Doch es gibt zahlreiche Gründe, solche Vorwürfe nicht ungeprüft hinzunehmen, sondern dagegen anzukämpfen:


1.) Viele unserer Mandanten empfinden die Beschilderung, die der Messstelle vorausgeht und die zulässige Höchstgeschwindigkeit regelt, als verwirrend.


2.) Wir kritisieren den konkreten Aufbau des verwendeten Laser-Messgeräts vom Typ Poliscan FM 1 Enforcement Trailer und vertreten (mit guten Gründen) die Auffassung, dass zumindest ein deutlich höherer Abzug von dem gemessenen Wert vorzunehmen ist, der häufig aus der Fahrverbots- oder Punkte-Zone hinausführen könnte.


3.) Es ist auch zu beachten, dass wichtige Daten, die bei der Messung generiert werden, vom Hersteller des Geräts vernichtet werden. Wir betrachten dies als eine verfassungswidrige Beweisvernichtung und warten wöchentlich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem bereits lange anhängigen Verfahren zu dieser Frage. Diese Entscheidung sollte eigentlich bereits 2021 erfolgen, so dass wir hoffen, dass sie in Kürze vorliegt. Aus diesem Grund sollten Verfahren an dieser Messstelle unbedingt verzögert werden. Denn diejenigen, deren Verfahren bereits vor einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechtskräftig abgeschlossen wurde, werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon nicht mehr im Nachhinein profitieren können.


4.) Zusätzlich werden regelmäßig eine Vielzahl von Unterlagen und Daten, die aus unserer Sicht notwendig sind und auf die ein Anspruch besteht, nicht zur Verfügung gestellt. Gegen diese Vorgehensweise gehen wir entschieden vor. Zudem steht ein weiteres höchstrichterliches Verfahren bezüglich der Forderung nach Daten von Messungen anderer Verkehrsteilnehmer an derselben Messstelle bevor. Der Bundesgerichtshof wird in naher Zukunft darüber entscheiden, ob es – entgegen unserer Meinung - rechtens ist, diese Beweismittel zu verweigern.


5.) In einigen Fällen waren die Lichtbilder, die von dem Messgerät aufgenommen wurden, in der Anzahl und Qualität erkennbarer Merkmale nicht ausreichend, um die betroffenen Mandanten als Fahrer zu identifizieren. Auch dadurch mussten die Verfahren dann eingestellt werden.


6.) Daneben existieren einige weitere technische und rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten, die eine genaue Prüfung der Fälle an dieser Messstelle nahelegen. Vor allem in Fällen mit schwerwiegenden Konsequenzen (wie etwa Fahrverboten oder bei angehäuften Punkten in Flensburg) ziehen wir ergänzend auch einen Sachverständigen hinzu, um die Messung technisch noch genauer zu untersuchen und zu überprüfen.


Die Kosten für die Überprüfung durch uns und einen Sachverständigen werden in der Regel von einer Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen.


Dr. Sven Hufnagel ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und auch Fachanwalt für Strafrecht. 

Er hat sich auf die Verteidigung in Bußgeldverfahren nach Geschwindigkeitsüberschreitungen spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung aus mehreren tausend geführten Bußgeldverfahren. Bundesweit ist er vor allen Behörden und Gerichten in Bußgeldsachen. 

Im FOCUS-Magazin wurde er bereits 8-mal ausgezeichnet und es kommen drei Auszeichnungen seiner Kanzlei im STERN-Magazin hinzu.

Weitere Informationen finden Sie unter www.fahrverbot-rechtsanwalt.de und www.anwalt-strafrecht.com.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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