Geblitzt: Wiesbaden-Breckenheim, BAB 3, km 151,980, Richtung Frankfurt – Hilfe vom Spezialisten!

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Der recht unscheinbare Blitzer-Anhänger ist meist auf Höhe des Wiesbadener Ortsteils Breckenheim und damit zwischen der Tank- und Raststätte Medenbach-Ost und dem Wiesbadener Kreuz (A3/A66) aufgestellt. Und dort wird er täglich unzähligen Verkehrsteilnehmern mit Fahrtrichtung Frankfurt am Main zum Verhängnis und sorgt für Bußgeldbescheide mit hohen Geldbußen, mittelbaren Punkten in Flensburg und oftmals auch Fahrverboten.

Doch derartige Tatvorwürfe sollten auf keinen Fall ungeprüft hingenommen werden!

In den Anhörungsbögen des Regierungspräsidiums Kassel wird Betroffenen regelmäßig (manchmal mit geringen Abweichungen im Wortlaut) Folgendes vorgeworfen: 

Ihnen wird vorgeworfen, am … um … Uhr in Wiesbaden, OT Breckenheim, A3, km 151,980, FR Frankfurt am Main als Führer des … mit dem Kfz-Kennzeichen … folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: 

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: 120 km/h [bzw. zwischen 22:00 und 6:00 Uhr: 100 km/h]Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h.

§ 41 Abs.1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs.1, 3 Nr.5, § 25 StVG; 11…. BKat; § 4 Abs.1 BKatV

Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Zeuge: ……….., PASt Wiesbaden

Die nachfolgenden Bußgeldbescheide haben einen sehr ähnlichen Inhalt, umfassen aber dann natürlich zugleich auch die von der Bußgeldbehörde verhängten Rechtsfolgen (Geldbuße und ggf. auch ein Fahrverbot).

Das Tückische an dieser Messstelle ist unter anderem die verwirrende Beschilderung, die je nach Tageszeit unterschiedliche Regeln aufstellt und viele Betroffene irritiert, worüber uns Mandanten immer wieder berichten. Wir gehen deswegen u.a. mit dieser Argumentation massiv gegen die dort vorgenommenen Messungen vor.  

Auch der konkrete Aufbau des verwendeten Laser-Messgeräts vom Typ Poliscan FM 1 Enforcement Trailer ist aus unserer Sicht zu beanstanden

Hinzu kommt, dass von Seiten des Geräte-Herstellers maßgebliche Daten, die bei der Messung generiert werden, vernichtet werden. Wir sehen darin eine verfassungswidrige Beweisvereitelung und warten wöchentlich darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in einem schon lange dort anhängigen Verfahren über genau diese Rechtsfrage entscheidet. Dies hätte bereits 2021 erfolgen sollen, so dass die Hoffnung groß ist, dass die Entscheidung demnächst vorliegt. Schon deswegen sollten Verfahren an dieser Mess-Stelle unbedingt „gestreckt“ werden, da nur Betroffene von einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts profitieren können, wenn ihr Verfahren zu dieser Zeit noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurde.

Daneben werden regelmäßig eine Reihe von Unterlagen und Daten, die aus unserer Sicht erforderlich sind und auf die ein Anspruch erhoben wird, nicht übersandt. Auch hiergegen gehen wir mit Entschiedenheit vor. Gleichermaßen gibt es für einen Teil dieses Diskussions-Themas, nämlich die Forderung nach Daten von Messungen anderer Verkehrsteilnehmer in derselben Mess-Reihe, ein weiteres höchstgerichtliches Verfahren: Der Bundesgerichtshof soll und wird in nächster Zeit entscheiden, ob die Verwehrung dieser Beweismittel rechtmäßig ist oder – entsprechend unserer Meinung – eben nicht.

In einigen Fällen waren die vom Messgerät gefertigten Lichtbilder auch nicht geeignet, um die betroffenen Mandanten als Fahrer zu identifizieren. Auch in diesen Fällen sind die Verfahren einzustellen.

Neben diesen Aspekten gibt es noch eine Reihe weiterer technischer und rechtlicher Verteidigungsansätze, die an dieser Messstelle eine Fall-Prüfung nahelegen. Neben unserer eigenen umfangreichen Erfahrung setzen wir zumindest in Fällen mit gewichtigen Rechtsfolgen (Fahrverbote etc.) zusätzlich einen Sachverständigen mit ein, der die Messung technisch noch tiefer beleuchtet und überprüft.

Die Kosten der Überprüfung durch uns und auch durch einen Sachverständigen trägt in der Regel eine bestehende Verkehrsrechtschutzversicherung. Unter Umständen kann eine solche Versicherung auch nachträglich noch abgeschlossen werden.

Wir haben im April 2024 ein Update zu diesem Beitrag veröffentlicht: "Blitzer prüfen lassen: A3, Wiesbaden-Breckenheim, Km 151.980, Ri. Frankfurt (Update 2024)" 

Weitere Informationen von uns zu dieser Messstelle: https://www.fahrverbot-rechtsanwalt.de/geschwindigkeit-a3-wiesbaden-breckenheim-km-151980-richtung-frankfurt-geblitzt

Übrigens: Falls Sie in nördlicher Gegenrichtung (Köln) bei km 151,700 auf der A3 bei Wiesbaden-Breckenheim geblitzt wurden, finden Sie in unserem gesonderten Beitrag wichtige Hinweise: www.anwalt.de/rechtstipps/geblitzt-bab-3-wiesbaden-ot-breckenheim-km-151-700-richtung-koeln-wir-helfen-211972.html


Dr. Sven Hufnagel
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Dr. Sven Hufnagel ist auf die Verteidigung in Bußgeldsachen wegen Geschwindigkeitsverstößen spezialisiert. Er weist Erfahrung aus mehreren tausend geführten Bußgeldverfahren auf und ist bundesweit an allen Behörden und Gerichten in Bußgeldsachen tätig. 

Im FOCUS-Magazin wurde er bereits achtmal ausgezeichnet. Hinzu kommen drei Auszeichnungen seiner Kanzlei im STERN-Magazin. 

Weitere Informationen: www.fahrverbot-rechtsanwalt.de und www.anwalt-strafrecht.com .


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