Geblitzt bei Wiesbaden-Breckenheim (A3, Km 151.980)? Rechtsfolgen und Hilfe dagegen

  • 2 Minuten Lesezeit

Der zwischen der Raststätte Medenbach-Ost und dem Wiesbadener Kreuz (A3/A66) bei Streckenkilometer 151.980 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main aufgestellte Anhänger-Blitzer ist schon unzähligen Verkehrsteilnehmern zum Verhängnis geworden. Wir haben bereits an anderer Stelle ausgeführt, warum die Vorwürfe angeblich erheblich über den Limits von 100 bzw. 120 km/h gefahrener Geschwindigkeiten nicht einfach ungeprüft hingenommen werden sollten:



Im vorliegenden Beitrag soll nun dargestellt werden, mit welchen heftigen Rechtsfolgen zu rechnen ist, wenn man an der angegebenen Stelle bei Wiesbaden-Breckenheim geblitzt wurde. Zur Vereinfachung wird dies an Personenkraftwagen ohne Anhänger orientiert:


Überschreitung umGeldbußeFahrverbotEintrag im Fahreignungsregister
bis zu 20 km/h20-60 €------
21-25 km/h100 €---1 Punkt
26-30 km/h150 €---1 Punkt
31-40 km/h200 €---1 Punkt
41-50 km/h320 €1 Monat2 Punkte
51-60 km/h480 €1 Monat2 Punkte
61-70 km/h600 €2 Monate2 Punkte
über 70 km/h700 €3 Monate2 Punkte


Anzumerken ist dazu noch Folgendes: 

Wenn die im Einzelfall angelastete Geschwindigkeit 40 Prozent über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt (also z.B. bei angenommenen 140 km/h statt 100 km/h oder ab 168 km/h bei limitierten 120 km/h) kann nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vorsätzliche Tatbegehung unterstellt werden. Dann verdoppeln sich die in der Tabelle genannten Bußgeldbeträge in der Regel. Bei manchen MandantInnen ist somit gegen vierstellige Geldbußen zu kämpfen.

Außerdem kann es im Falle bereits bestehender Voreintragungen in Flensburg ebenfalls zu Erhöhungen der oben genannten Regel-Sätze kommen. 

Auch können solche Vorbelastungen dazu führen, dass selbst bei Überschreitungen zwischen 21 und 40 km/h ein Fahrverbot verhängt wird, welches einem "Ersttäter" erspart bliebe. 


Vor allem bei bestehender Rechtschutzversicherung sollten Betroffene die Chancen einer erfolgreichen Verteidigung anwaltlich prüfen lassen, um Rechtsfolgen der beschriebenen Art nach Möglichkeit abzuwenden. 


Dr. Sven Hufnagel
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel ist auf die Verteidigung nach (angeblichen) Geschwindigkeitsverstößen spezialisiert und kann auf Erfahrungen aus mehreren tausend geführten Bußgeldverfahren im gesamten Bundesgebiet zurückgreifen.

Im FOCUS- und STERN-Magazin kam es bereits zu 13 Auszeichnungen für ihn und seine Kanzlei.

Infos: www.fahrverbot-rechtsanwalt.de / www.anwalt-strafrecht.com


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel

Beiträge zum Thema